Wirtschaft

Thalia: Untermieter für Filialen gesucht

Nach einem unerwartet hohen Halbjahresverlust von 63 Millionen Euro erhöht der deutsche Handelsriese Douglas den Sanierungsdruck bei seiner angeschlagenen Buchhandels-Tochter Thalia. Die zu Jahresbeginn eingeleitete Restrukturierung belastete das Konzern-Ergebnis mit 165 Millionen Euro, die Douglas-Aktionäre müssen voraussichtlich auf eine Dividende für das laufende Geschäftsjahr verzichten. Konzernchef Henning Kerke will die unter der Konkurrenz von Internethändlern wie Amazon leidende Buchhandelskette nun rasch wieder auf Kurs bringen: Einerseits wird der stationäre Handel noch enger mit dem Online-Geschäft über buch.de verzahnt (genannt Multichannel-Konzept).

Andererseits sollen Filialen verkleinert oder ganz geschlossen werden. Davon betroffen ist vor allem Deutschland, wo bereits Standorte zugesperrt oder durch Untervermietung in Form von Shop-in-Shop-Konzepten stark geschrumpft wurden. Thalia betreibt in Deutschland, Schweiz und Österreich insgesamt 300 Läden mit 5300 Mitarbeitern.

In Österreich laufe das Geschäft weit besser, versichert Josef Pretzl, Chef von Thalia Österreich, mit aktuell 36 Filialen unterschiedlichster Größe. Schließungen seien keine geplant, vielmehr wolle man weiterwachsen und halte Ausschau nach guten Standorten: "Durch das Multichannel-Konzept, mit dem wir sehr früh gestartet sind, haben wir uns einen signifikanten Vorsprung im Online-Geschäft verschafft", sagt Pretzl.

Cafeteria

Untervermietung ist laut Pretzl aber sehr wohl ein Thema. So zogen etwa in die Filiale Wien-Mariahilfer Straße ein Coffee Shop und in Wien-Landstraße das Reisebüro Sta Travel ein. Weitere Untermieter werden gesucht. Den Kunden soll "eine attraktive Themen- und Erlebniswelt rund ums Buch geboten werden", so Pretzl. Motto: gleich den passenden Grill zum Grillbuch. Der Buchumsatz wandert hingegen zügig ins Internet, wo Thalia nicht nur mit logistischen, sondern auch mit rechtlichen Problemen kämpft. So zogen österreichische Buchhändler wegen der im Weihnachtsgeschäft als Kaufanreiz verteilten Online-Rabattgutscheine vor Gericht. Sie sehen darin ein Unterlaufen der Buchpreisbindung. Der Ausgang des Rechtsstreits ist noch offen.