Wirtschaft

Online-Shops droht kostenpflichtige Abmahnung

Die EU-Kommission hat für Internet-Shops eine weitere Regelung eingeführt. "Neu ist die Verpflichtung für Webshop-Betreiber, einen Link auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform einzurichten", sagt Hannes Seidelberger vom Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb zum KURIER. "Der Link ist in den Webauftritt zu integrieren. Er darf nicht versteckt, sondern muss für die Konsumenten leicht zu finden sein." Nachsatz: "Daher empfiehlt die Wirtschaftskammer, einen eigenen Button auf der Startseite zu platzieren." Der "Hinweis-Knopf" sollte direkt zur Plattform ec.europe.eu/odr führen. Grundlage dafür ist die EU-Richtlinie Online-Dispute-Resolution (ODR), die mit 9. Jänner 2016 in Kraft trat. Die ODR-Plattform ist seit Mitte Februar in Betrieb und steht in allen 23 Amtssprachen der EU zur Verfügung. Sie dient zur "alternativen Streitbeilegung" abseits der Gerichte.

"Bei Problemen mit Online-Käufen können Sie versuchen, über unser Portal eine außergerichtliche Einigung zu erzielen", heißt es dort. Voraussetzung ist aber, dass die Streitparteien ihren Sitz in der EU haben. Die ODR-Kontaktstelle für Österreich ist in der Wiener Mariahilfer Straße angesiedelt. Sowohl Konsumenten als auch Händler können Beschwerden bei der ODR-Plattform einbringen. Dann haben die Streitparteien 30 Tage Zeit, sich auf eine Schlichtungsstelle zu einigen.

In Österreich gibt es derzeit sieben solcher Stellen, darunter sind die E-Control für Energiethemen, die Behörde RTR für Probleme mit Telekom und der Post, und der Internet-Ombudsmann für Online-Fälle. Auch die Banken, die Fertighaus-Erzeuger und die Agentur für Passagier- und Fahrgast-Rechte unterhalten solche Einrichtungen. Dazu kommt noch die verbraucherschlichtung.or.at. Ziel der EU ist es, dass in 90 Tagen eine Lösung erwirkt wird.

Abmahnungen können drohen

Jene Betreiber, die ihren Webshop nicht mit der EU-Plattform verlinken, laufen Gefahr von Konkurrenten oder anderen Verbänden - mit Hilfe von umtriebigen Rechtsanwälten - kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Das ist nach dem Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG) in Österreich möglich. "Dieses Risiko ist momentan gegeben", bestätigt Experte Hannes Seidelberger dem KURIER. "Da können schon Kosten in Höhe von 1000 Euro und mehr anfallen." Vor allem die kleinen Onlineshops würden solche "Bußgelder" hart treffen.