Wirtschaft

Streit um Villa: Meischberger zieht vor OGH

Der Verkauf seiner ehemaligen Luxus-Villa in Wien-Döbling dürfte in den nächsten Wochen über die Bühne gehen, doch der Ex-FP-Politiker und frühere Lobbyist Walter Meischberger will sich noch immer nicht geschlagen geben. Trotz nicht besonders großer Aussichten bekämpft Meischberger ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Wien mit einer sogenannten außerordentlichen Revision beim Obersten Gerichtshof (OGH). In dem 14 Seiten starken Schriftsatz aus der Feder des Anwalts Jörg Zarbl beantragt Meischberger beim OGH „die Aufhebung des Berufungsurteils“, das zu seinem Nachteil ausging. Als zweite Variante wird beantragt, den Fall „zur neuerlichen Entscheidung an das Berufungsgericht bzw. an das Erstgericht (Bezirksgericht Döbling) zurückzuverweisen“. Detail am Rande: Meischberger hat die Villa längst geräumt.

Verkauf in drei Wochen?

Heinrich Schuster, der wirtschaftliche Eigentümer der Liegenschaftsgesellschaft Erwerb der Waldaugasse 3 GmbH, ist gerade dabei, „die Hüttn“ zu verkaufen. „Ich rechne damit, dass sich eine der drei Möglichkeiten in den nächsten zwei, drei Wochen realisieren wird“, sagt Ex-Werber Heinrich Schuster zum KURIER. Er hat offenbar zumindest drei potenzielle Käufer an der Hand. Der Deal soll laut Schuster zumindest drei Millionen Euro einspielen.

Die Vorgeschichte

Laut dem OLG-Urteil war Meischberger "im Jahr 2010/2011 mit einer Einkommenssteuer-Nachforderung aus Buwog-Transaktionen in Höhe von 3,7 Millionen Euro konfrontiert, und er hatte eine Selbstanzeige erstattet, um einem möglichen Strafverfahren zu entgehen. Meischberger musste (bis zu einem feststehenden Zeitpunkt) im März 2011 ordentlich viel Geld auftreiben. Sein Vermögen hatte aber die Justiz großteils einfrieren lassen. Meischberger war nur zum Teil flüssig.

Hohe Finanzschulden

„Dem Kläger war es im Vorfeld gelungen, 700.000 Euro zu bezahlen und weitere 1,3 Millionen Euro aus der Rückabwicklung eines Immobilienfonds zur Abdeckung der Steuerschuld zu gewinnen, sodass noch ein Erfordernis von restlichen 1,7 Millionen Euro bestand“, heißt es im OLG-Urteil. In dieser Zwangslage wandte sich der Ex-Lobbyist an seinen Bekannten Heinrich Schuster, der ihm mit einer Million Euro unter die Arme griff.

Schuster lehnte aber ein Pfandrecht auf der Liegenschaft als Besicherung ab, sondern forderte die Gründung einer Gesellschaft, welche die Liegenschaft erwarb. Schuster setzte dazu einen Grazer Anwalt als Treuhänder ein.

Geld eingefroren

Für den Fall, dass es Meischberger wieder an sein Geld kommen sollte, soll ihm die Möglichkeit einer Rückabwicklung des Liegenschaftskaufes in Aussicht gestellt worden sein. Schuster wollte Meischberger zwar helfen, aber zugleich wollte er laut Aktenlage „die Liegenschaft so erwerben, dass er sie notfalls auch wieder verkaufen kann, seine Ausgaben gedeckt sind bzw. vielleicht auch ein kleiner Gewinn herausschaut“. Der KURIER berichtete.

Zwei Urteile gegen Meischberger

Das Urteil des Bezirksgerichts Wien-Döbling wurde vom OLG Wien bestätigt. Meischberger bringt nun beim OGH vor, dass es nie um einen Verkauf seiner Villa an Schuster gegangen sei, sondern nur um eine sogenannte Sicherungsübereignung“ zur Absicherung Schusters für die geliehene Million Euro. Doch der Begriff Sicherungsübereignung kam weder in Meischbergers Klagen und noch in den Verfahren vor. Damit verwarf das Oberlandesgericht dieses Vorbringen mit dem sogenannten Neuerungsverbot.

"Falsche Entscheidung"

„Das Oberlandesgericht hat in diesem Fall falsch entschieden, weil es nicht auf die wahre rechtliche Natur des gegenständlichen Darlehens-Vertrages eingegangen ist, nämlich dass es sich um eine Sicherungsübereignung handelt“, sagt Jörg Zarbl, Meischberger neuer Anwalt, im Gespräch mit dem KURIER. „Aus diesem Grund steht der Liegenschaftsgesellschaft auch kein Benutzungsgeld zu, und Walter Meischberger hätte die Villa eigentlich nicht räumen müssen.“ Nachsatz: „Es ist klar, dass es eine reine Besicherung war.“

Laut Zarbl habe Schuster den geliehenen Betrag, sprich das Darlehen, bisher noch gar nicht fällig gestellt. „Er ist daher auch nicht berechtigt, die Liegenschaft zu verwerten“, behauptet Zarbl. „Ein etwaiger Käufer der Villa wird keine Rechtssicherheit erhalten, weil jeder Kaufvertrag von Walter Meischberger angefochten werden wird."