Wirtschaft

Sparer sollen bei einer Bankpleite zahlen

Dass in Zypern reichere Sparer eine Zwangsabgabe zahlen müssen, wird kein Einzelfall bleiben. EU-Binnenkommissar Michel Barnier hat ganz klare Vorstellungen, wer bei Bankpleiten zur Kasse gebeten wird. „Zuerst zahlen die Aktionäre der Bank, als zweites die übrigen Kapitalgeber, also etwa Anleihebesitzer. Wenn das nicht reicht, werden Sparer mit Guthaben über 100.000 Euro herangezogen“, sagte er zur Süddeutschen Zeitung.

Als Jeroen Dijsselbloem, der Chef der Eurogruppe, andeutete, der Sparerbeitrag in Zypern könne eine Blaupause für andere Krisenfälle sein, wurde er noch laut und heftig kritisiert. Jetzt, nur wenige Wochen später, wird die Idee schon viel konkreter. Barnier will bereits im Juni einen entsprechenden Gesetzesantrag vorlegen. Beim Finanzminister-Treffen am Freitag in Dublin warb er dafür, die neue Regelung so rasch wie möglich zu verabschieden. Am liebsten wäre ihm, wenn sie schon 2015 in Kraft tritt und nicht, wie ursprünglich angedacht, 2018. „Wir sollten diese Bestimmungen lieber schon im Jahr 2015 in Kraft haben“, sagt auch Jörg Asmussen, Direktoriumsmitglied der Europäischen Zentralbank. Für Asmussen ist es entscheidend, „dass wir bei uns in Europa klare Regeln haben für die Reihenfolge, die Investoren aus der ganzen Welt im Voraus kennen“.

Einlagensicherung

Sparguthaben unterhalb der 100.000-Euro-Grenze sollen auf keinen Fall angetastet werden. Bis zu dieser Höhe gilt EU-weit die Einlagensicherung. Offen ist, ob der Plan, reichere Sparer zur Kasse zu bitten, tatsächlich Gesetz wird. In manchen Regierungen würde man im Fall des Falles ganz gerne auf Vermögendere zurückgreifen. Tenor dabei: Dann muss nicht immer der Steuerzahler drankommen, um wankende Banken zu stützen.

Es gibt aber auch Gegner dieser Idee. Zu ihnen zählt Luxemburgs Finanzminister Luc Frieden. „Das führt dazu, dass Investoren ihr Geld außerhalb der Eurozone anlegen“, warnt Frieden. Auch sein Regierungschef, der frühere Eurogruppen-Chef Jean-Claude Juncker, fürchtet, dass Investoren abgeschreckt werden könnten.

Selbst wenn das Gesetz 2015 in Kraft treten sollte – bis dahin haben reichere Sparer noch viel Zeit, sich einen Plan zurecht zu legen. Die einfachste Variante wäre, das Geld auf mehrere Banken aufzuteilen. Denn die Einlagensicherung von 100.000 Euro gilt pro Person und Institut.