(Un)glücklich selbstständig
Von Anita Staudacher
In Zeiten der Olympischen Spiele kann es nicht schaden, sich selbst eine Goldmedaille umzuhängen. In der Disziplin "Soziale Absicherung für Selbstständige" landet Österreich im Wettbewerb mit 18 ausgewählten europäischen Ländern klar auf Platz eins. Zumindest theoretisch.
Das von der Wirtschaftskammer (WKO) beauftragte Zentrum für Sozialpolitik der Universität Bremen verglich, welche Ansprüche Selbstständige aus dem Bereich Gewerbe und Handwerk grundsätzlich bei Krankheit, Arbeitslosigkeit, Familienleistungen oder im Alter haben. Österreich erreichte 88 von 100 möglichen "Sozialpunkten" und gewann daher den Vergleich klar vor Spanien, Finnland, Schweden und Estland. Deutschland schaffte es nur auf Rang 9, abgeschlagen auf den letzten Plätzen landeten das liberale Großbritannien und die Niederlande (siehe Grafik). "Österreich bietet Selbstständigen in den meisten Bereichen die beste soziale Absicherung", analysiert Studienautor Stefan Traub von der Uni Bremen. Als Beispiele nennt er die umfassende Pflichtversicherung (Alter, Krankheit, Unfall, Invalidität etc.) und den Anspruch auf Arbeitslosenversicherung bei vorheriger unselbstständiger Tätigkeit. "Das findet man sonst nirgends in Europa", lobt Traub.
Wohlfahrtsstaat
Anders als der Wohlfahrtsstaat Österreich setzen andere Länder mehr auf freiwillige Versicherungssysteme oder finanzieren eine geringe soziale Grundversorgung aus Steuermitteln. Traub hat zwar die Finanzierung der Sozialnetze nicht extra unter die Lupe genommen, konservativ-kontinentaleuropäische Systeme wie in Österreich würden aber die Unternehmen teurer kommen als andere Typen. Laut OECD-Vergleich hat Österreich eine der höchsten Steuer- und Abgabenquoten. Peter McDonald, Obmann-Stellvertreter der gewerblichen Sozialversicherung (SVA), will daher nicht die Leistungen ausbauen, sondern fordert vom Gesetzgeber auch Entlastungen für die Betriebe. "Wir haben eine zu hohe Steuer- und Abgabenlast, keine Frage." Die SVA stelle sicher, dass 98 Prozent der Beiträge direkt an die Versicherten zurückfließen.
Heftige Kritik an der Studie kommt von der Lobbyistengruppe "Amici delle SVA", die Ein-Personen-Unternehmen vertreten. Neue Selbstständige ohne Gewerbeschein seien im Vergleich gar nicht berücksichtigt worden. Dabei hätten gerade sie oft große finanzielle Belastungen zu tragen und seien sozial nur unzureichend abgesichert. Etwa beim Krankengeld: Es beträgt 28,40 Euro pro Tag. Der Anspruch besteht erst ab dem 43. Tag der Krankheit und besteht höchstens 20 Wochen lang. "Einen Selbstständigen ohne finanzielle Rücklagen treibt daher eine lange Krankheit in den Ruin", heißt es in einer Aussendung der "Amici".
Sie fordern unter anderem eine Senkung der Mindestbeitragshöhe zur Sozialversicherung sowie die Abschaffung des Selbstbehalts bei Arztbesuchen. Letzteres ist auch eine der zentralen Forderungen des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes.
Wenn Selbstständige scheitern und kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, bleibt als einziger Ausweg oft nur der Antrag auf Bedarfsorientierte Mindestsicherung. Wer sich beim AMS meldet, erhält diese jedoch nur, wenn er oder sie den Gewerbeschein zurücklegt. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern, die ein geringes Einkommen mit der Mindestsicherung aufstocken können, dürfen Selbstständige keine Einkünfte mehr generieren. Laut "Amici delle SVA", die dies als Benachteiligung gegenüber Arbeitnehmern sehen, waren 2012 insgesamt 1796 Selbstständige davon betroffen. Viele von ihnen mussten nach Konkursanträgen der SVA aufgeben.
Angaben der "Amici", dass 150.000 Ein-Personen-Unternehmen (EPU) weniger als 11.000 Euro netto im Jahr verdienen und damit kaum ihre Existenz sichern könnten, will die SVA so nicht stehen lassen. EPU sei nicht gleich EPU, so SVA-Vize Peter McDonald. Die Hälfte der EPU habe nebenbei einen Angestelltenjob.
Österreich sei ein Paradies für Selbstständige, behauptet die Wirtschaftskammer. Nirgendwo sonst auf der Welt gäbe es ein derart dicht gespanntes Sozialnetz für die hoffnungsvollen Gründer, wird frohlockt. Keine Frage, in puncto Arbeitslosenversicherung, Kranken- und Wochengeld oder Betriebshilfen wurde in den vergangenen Jahren viel getan.
Die Bemühungen der gewerblichen Sozialversicherung (SVA) können aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es längst im Gebälk kracht. Ein aus dem 19. Jahrhundert stammendes, extrem bürokratisches Krankenversicherungssystem für Gewerbetreibende passt schon längst nicht mehr für alle Formen der Selbstständigkeit. Die Arbeitswelt ist bunter geworden, die Wirtschaft verlangt Flexibilität. Menschen wechseln oft von un- in selbstständige Beschäftigung und zurück. Mehr als 250.000 Ein-Personen-Unternehmen stellen mittlerweile die größte Gruppe in der Wirtschaftskammer und SVA. Viele von ihnen fühlen sich dort mit ihren Anliegen nicht wirklich vertreten und begehren auf.
Denn bevor der erste Euro verdient ist, flattert schon die erste Vorschreibung der SVA ins Haus. Eine Friseurin etwa, die knapp über der Geringfügigkeitsgrenze verdient, muss fast die Hälfte ihres Einkommens an die SVA abführen. Dazu kommen noch Selbstbehalte beim Arztbesuch, die Geringverdiener oft massiv belasten.
Fakt ist, dass Österreich bei der Selbstständigenquote im EU-Vergleich weit hinterher hinkt; dass Tausende EPU am Existenzminimum kratzen und dass ehemalige Selbstständigkeit hierzulande einer der häufigsten Gründe für Überschuldung und Privatkonkurs ist. Ein Paradies sieht wahrlich anders aus.