Skiunfälle können teuer kommen
Jährlich verletzten sich in Österreich mehr als 50.000 Wintersportler so schwer, dass sie im Spital behandelt werden müssen. Wer die Kosten der Bergung und Behandlung trägt, ist nicht immer die Sozialversicherung. Sondern in vielen Fällen muss der Sportler die finanziellen Konsequenzen tragen, warnt Josef Graf, Vorstand der EFM Versicherungsmakler, vor allem wenn der Skifahrer einen Unfall mit Fremdschaden verursacht. Daher rät er zum Abschluss einer Zusatzversicherung.
"Die Privathaftpflichtversicherung bezahlt gerechtfertigte Schadenersatzansprüche bzw. kümmert sich auch um die Abwehr von ungerechtfertigten Schadenersatzforderungen", sagt Graf. Etwa, wenn man einen Skiunfall verursacht und dabei andere Personen verletzt oder tötet. Diese ist grundsätzlich in der Haushaltversicherung inkludiert.
Bergung
Eine Bergung mit dem Hubschrauber kann durchaus einige Tausend Euro kosten. Dies zahlt nicht die Sozialversicherung. "Man sollte darauf achten, dass Bergungskosten in der privaten Unfallversicherung von zumindest 15.000 Euro eingeschlossen sind", rät Graf. Dazu gibt es im Fall einer dauernden Individualität eine Kapitalauszahlung.
Trägt der Gegner Schuld an einem Unfall, verfügt aber über keinen ausreichenden Versicherungsschutz, macht eine Ausfallversicherung Sinn (für rund 50 Euro Prämie im Jahr).
Bei Schäden durch das Auslösen einer Lawine kann die Versicherung eine Leistung ablehnen. Dabei ist das Verhalten des Verursachers ausschlaggebend: Wird ein Schneebrett ausgelöst, wenn das Befahren des Hanges ausdrücklich verboten ist oder eine sehr hohe Lawinenwarnstufe herrscht und man sich dadurch in eine außergewöhnliche Gefahrensituation begibt, dann kann sie sich ihrer Leistung entziehen.
Zehn Millionen
Generell rät der Experte, auf die Höhe der Versicherungssumme in der Haftpflichtversicherung zu achten. "Ich empfehle zumindest zehn Millionen Euro, weil vor allem bei Personenschäden die Schadenersatzansprüche enorm hoch werden können." Zudem sollte geprüft werden, ob die eigenen Kinder im Rahmen der Familienunfall- und Haftpflichtversicherung noch mitversichert sind. Denn oft entfällt bei Erreichen eines bestimmten Alters oder bei Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit der Versicherungsschutz automatisch.
Wer nach dem Skifahren beim Après-Ski einen über den Durst trinkt, sollte ebenfalls aufpassen. Zwar gibt es in der Unfallversicherung grundsätzlich keine fixe Promillegrenze. Es kommt laut Graf auf den Einzelfall an, ob der Unfall aufgrund des Alkoholeinflusses eingetreten ist. "Es gibt Versicherer, die jedenfalls bis zu einer bestimmten Promillegrenze auf die Leistungsfreiheit verzichten. Die Grenze kann beispielsweise für Skiunfälle bei doch sehr hohen 1,3 Promille liegen."
Auf einen anderen Umstand weist Ingo Kaufmann, Vorstand der D.A.S. Rechtschutz hin. Wer einen Skiunfall mit Verletzten verursacht und danach einfach davonfährt, riskiert eine Freiheitsstrafe. Er rät bei Zusammenstößen generell, die Daten auszutauschen. "Oft bemerkt man erst nach dem ersten Schrecken, dass man verletzt ist."