390 Mio. Euro EU-Strafe für Meta wegen Datenschutzverstößen in Irland
Der Facebook-Konzern Meta wird wegen Verstößen bei der Nutzung personenbezogener Daten in Irland zu einer Strafe von 390 Millionen Euro verdonnert. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) habe Metas "Umgehung" der Einwilligung zur EU-Datenschutzgrundverordnung über eine Klausel in den Geschäftsbedingungen untersagt, teilte der Datenschützer Max Schrems am Mittwoch mit. Eine Meta-Sprecherin kündigte Berufung des Konzerns gegen die Entscheidung an.
Die irische Datenschutzkommission (DPC) veröffentlichte die Ergebnisse von zwei Untersuchungen zu Meta am Mittwoch. Demnach muss Meta, dem die sozialen Netzwerke Facebook und Instagram gehören, in Irland wegen Verstoß gegen die EU-Datenschutzverordnung (DSVGO) 210 Millionen Euro (bezüglich Facebook) und 180 Millionen Euro (bezüglich Instagram) zahlen.
Entscheidung verhindere personalisierte Werbung nicht
Die Entscheidung verhindere nicht personalisierte Werbung auf der Plattform, betonte eine Meta-Sprecherin gegenüber der APA. "Diese Entscheidungen verhindern nicht gezielte oder personalisierte Werbung auf unserer Plattform. Diese Entscheidungen beziehen sich nur darauf, welche Rechtsgrundlage Meta beim Angebot bestimmter Werbung verwendet. Werbende können weiter unsere Plattformen nutzen, um potenzielle Kunden zu erreichen, ihre Geschäfte zu erweitern und neue Märkte zu schaffen", so die Meta-Sprecherin. Der Konzern beklagte einen Mangel an regulatorischer Klarheit in dieser Frage. Meta sei ganz anderer Meinung als die DPC und sei auch der Auffassung, voll im Einklang mit der EU-Datenschutzverordnung (DSVGO) zu stehen.
Schrems: "Schwerer Schlag für Meta"
Der Datenschützer Schrems sprach dagegen von einem "schweren Schlag für das Geschäftsmodell von Meta in Europa". Die Entscheidung betrifft drei Beschwerden von seiner Datenschutz-NGO "noyb" aus dem Jahr 2018. Meta, zu dem auch das soziale Netzwerk Instagram und der Nachrichtendienst WhatsApp gehören, muss demnach in Zukunft von den Nutzern eine "Ja/Nein"-Option für personalisierte Werbung einholen.
"Anstatt eine Ja/Nein-Option für personalisierte Werbung zu haben, haben sie die Einwilligungsklausel einfach in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verschoben. Das ist nicht nur unfair, sondern eindeutig illegal. Uns ist kein anderes Unternehmen bekannt, das versucht hat, die Datenschutzgrundverordnung auf so arrogante Weise zu ignorieren", erklärte noyb-Gründer Schrems.
Der EDSA überstimmte damit einen früheren Entscheidungsentwurf der irischen Datenschutzbehörde (DPC), welche die Umgehung der DSGVO durch Meta für rechtmäßig hielt. Andere Formen der Werbung (z. B. kontextbezogene Werbung, die auf dem Inhalt einer Seite basiert) werden laut noyb durch die Entscheidung nicht untersagt. Jedoch müsse jetzt jeder die Apps auch ohne personalisierter Werbung nutzen können.
Berufung erwartet
"Das ist ein schwerer Schlag für die Gewinne von Meta in der EU", folgert Schrems. Die Entscheidung sorge für gleiche Wettbewerbsbedingungen mit anderen Werbetreibenden, die ebenfalls die Zustimmung der Nutzer einholen müssen.
Noyb erwartet, dass Meta gegen die Entscheidung vor den irischen Gerichten Berufung einlegen wird, aber die Chancen, eine solche Berufung zu gewinnen, werden nach einer verbindlichen Entscheidung der EDSA als minimal angesehen. Die Nutzer könnten dann auch gegen die rechtswidrige Verwendung ihrer Daten in den letzten 4,5 Jahren vorgehen.