Wirtschaft

Schiedsgericht: Chinesischer Investor verliert Pionierprozess

Es war das erste, aber sicher nicht das letzte Mal, dass ein chinesischer Investor gegen einen EU-Staat vor einem der umstrittenen privaten Schiedsgerichte zu Felde gezogen ist: Der chinesische Versicherer Ping An wollte vom belgischen Staat den Schaden ersetzt haben, der aus der Notverstaatlichung der Krisenbank Fortis entstanden ist.

Die Forderung belief sich auf 700 bis 1000 Millionen Euro. Ping An, das beim Ausbruch der Finanzkrise 2008 der größte Fortis-Aktionär war, berief sich auf Investitionsschutz-Abkommen, die China und Belgien 1986 abgeschlossen und 2009 erneuert hatten.

Forderung unzulässig

Eingebracht wurde die Klage (Case ARB/12/29) am 19. September 2012 beim Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID), das bei der Weltbank angesiedelt ist. Am 30. April 2015 erging nun das Urteil - dieses wurde zwar noch nicht veröffentlicht. Die Anwaltskanzlei Foley Hoag, die den belgischen Staat vertritt, teilte aber am Dienstag mit, dass die Schadenersatzforderung als unzulässig abgewiesen worden sei.

Das Tribunal, angeführt vom Briten Lord Lawrence Collins of Mapesbury, habe festgestellt, dass das Abkommen von 2009 keine geeignete Rechtsgrundlage für einen Fall biete, der sich vor dem In-Kraft-Treten des neuen Vertrages ereignet habe. Das neue China-Belgien-Abkommen war zwar schon am 6. Juni 2005 unterzeichnet worden, trat aber erst am 1. Dezember 2009 in Kraft.

Erste Klage China vs. EU

Weltweit vielbeachtet war dieser Prozess, weil es das erste Mal war, dass ein chinesischer Investor gegen einen europäischen Staat vor ein Schiedsgericht zieht. Es wird freilich nicht das letzte Mal gewesen sein - angesichts der zig Milliarden, die chinesische Konzerne mittlerweile in Europa und den USA investiert haben.

Ping An ist im Westen wenig bekannt. Der 1988 gegründete Versicherungskonzern, der an der Börse Hongkong gehandelt wird, gehört aber mit 235.000 Mitarbeitern, 635.000 Maklern und 90 Millionen Kunden zu den großen Playern.

Link zur Falldokumentation bei ICSID

Link zur Aussendung der Anwaltskanzlei