Wirtschaft

Preisabsprache: Millionenstrafen gegen VW, Daimler und BMW

Das deutsche Bundeskartellamt hat wegen Preisabsprachen beim Stahleinkauf rund 100 Mio. Euro Bußgelder gegen Volkswagen, Daimler und BMW verhängt. Vertreter der Autobauer hätten sich von 2004 bis Ende 2013 regelmäßig mit Stahlherstellern, Schmieden und
großen Systemzulieferern getroffen und sich dabei über einheitliche Preiszuschläge beim Einkauf von Langstahl ausgetauscht, begründete Kartellamtschef Andreas Mundt am Donnerstag die Entscheidung. Damit sei der Wettbewerb der Autokonzerne untereinander weitgehend ausgeschaltet worden.

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Die drei Unternehmen haben laut Behörde den Sachverhalt anerkannt und einer einvernehmlichen Beendigung des Verfahrens zugestimmt und während des Verfahrens mit den Ermittlern kooperiert. Dies wurde bei der Festsetzung der Strafgelder berücksichtigt. In München bezifferte BMW seinen Anteil auf 28 Mio. Euro, gegen Mitarbeiter seien keine Bußgelder verhängt worden. Auf Daimler kommen 23,5 Millionen Euro. Volkswagen erklärte, der Konzern begrüße den einvernehmlichen Abschluss des Verfahrens und die dadurch gewonnene Rechtssicherheit.

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Das Verfahren lief seit dreieinhalb Jahren und war eine Folge vorangegangener Ermittlungen gegen mehrere Stahlproduzenten, denen die Bonner Wettbewerbshüter bereits im vergangenen Jahr 205 Mio. Euro Buße auferlegt hatten. Mit den Kartellvorwürfen gegen fünf Autohersteller in Sachen Diesel-Abgasreinigung hatten die Stahl-Ermittlungen nichts zu tun.

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Mit Langstahl werden in der Industrie runde Stahlstäbe bezeichnet, die nach dem Schmieden unter anderem zum Bau von Getriebeteilen, Kurbelwellen oder Pleuelstangen verwendet werden. Deren Preise setzen sich aus drei Bestandteilen zusammen: Basispreis, Legierungszuschlag und Schrottzuschlag. Stahl enthält je nach Güteklasse unterschiedlich hohe Anteile von Chrom, Nickel und anderen Metallen, dafür wird der Legierungszuschlag bezahlt. Der Schrottzuschlag wird für den Anteil von Altmetall fällig, der bei der Herstellung verwendet wurde. Abgesprochen wurden einheitliche Berechnungsformeln für diese Zuschläge, nicht der Basispreis.