Baukonzern Porr meldet Mitarbeiter zur Kurzarbeit an
Von Kid Möchel
"Die aktuelle Situation bedingt durch das Coronavirus ist für alle Branchen herausfordernd, die Baubranche trifft es jedoch besonders hart. Da es von der Regierung in Österreich bis heute keine klare, einheitliche Regelung für die Schließung von Baustellen gibt, haben die meisten Auftraggeber und insbesondere öffentliche Bauherren im Laufe dieser Woche unsere Baustellen von sich aus eingestellt", heißt es in einer Aussendung der Porr AG. "Deshalb müssen wir den laufenden Betrieb unserer mehr als 1.000 Baustellen in Österreich zum allergrößten Teil ebenfalls einstellen. Entsprechend unserer 150-jährigen Tradition, tun wir dies in enger Abstimmung mit unseren Kunden, Lieferanten und Partnern. Der Schutz und die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Partner stehen an erster Stelle."
Und weiter heißt es: Bauarbeiten zur Aufrechterhaltung essenzieller Infrastrukturen in Österreich sowie fast fertiggestellte Bauvorhaben bzw. Restarbeiten, die zur Stilllegung der Baustellen erforderlich sind, werden ordnungsgemäß durchgeführt. Dabei gilt es, die Verordnung der Regierung (u.a. 1-Meter-Abstand) zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzuhalten. Alles ist von unserer Seite so vorbereitet, dass der Baubetrieb bei einer Entschärfung der aktuellen Situation umgehend weiterlaufen kann."
"Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das höchste Gut eines jeden Unternehmens und diese gilt es zu schützen. Deshalb wird die PORR ihr gewerbliches Personal und den Großteil ihrer Angestellten in Österreich in den nächsten Tagen zur Kurzarbeit anmelden. Es wird getreu den Prinzipien der PORR niemand entlassen, damit nach dieser herausfordernden Zeit die Bautätigkeiten schnell wieder voll aufgenommen werden können - gemäß dem Leitsatz der PORR: „We care for you!“", heißt es weiter.
Und: "Eine rasche, einheitliche Regelung für die Schließung der Baustellen seitens der Regierung ist unerlässlich. Ebenso unverzichtbar ist es, die Kreisläufe unseres Wirtschaftssystems so rasch als möglich wieder in den Normalzustand zu versetzen. Dazu ist eine einheitliche Regelung der Regierung notwendig, damit z.B. nach Ostern alle Auftraggeber, insbesondere die öffentlichen Auftraggeber, verpflichtet werden, ihre Baustellen wieder zu öffnen. Die bisherige Verordnung ist anzupassen, damit ein Arbeiten auf der Baustelle effizient möglich ist. Dabei steht völlig außer Frage, dass die Gesundheit und die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an erster Stelle stehen."
Bei Wiederaufnahme der Bauarbeiten sollte man Risikogruppen - wie beispielsweise ältere Personen oder Menschen mit Vor- oder Grunderkrankungen – von der Arbeitspflicht bis auf Weiteres ausnehmen. In den internationalen Märkten der PORR wird aus heutiger Sicht der Baubetrieb fortgeführt.