Wirtschaft

Pensionistin punktet gegen Immofinanz

Die Wienerin Edith P. bezieht 750 Euro Pension im Monat. Vor acht Jahren ist ihr Mann gestorben. Sie wusste damals zwar nicht, wie viel Geld er ihr hinterlassen hatte. Sie wusste aber, dass ihr Mann auch für sie ein Wertpapierdepot bei der Constantia Privatbank angelegt hatte. Frau P. wollte die Veranlagung in Immofinanz- und Immoeast-Aktien auflösen und alles auf ein Sparbuch legen. Doch die Constantia-Beraterin soll ihr abgeraten haben. Ihr verstorbener Ehemann hätte das nie gewollt, soll die Beraterin gesagt haben. „Sie hat gesagt, ich kann durch Wien gehen und die Gebäude angreifen und schauen, was alles der Immofinanz gehört – da kann nichts passieren“, sagte Frau P. vor Gericht aus. Zusammen mit ihrem Sohn war sie mit fast 700.000 Euro in Immofinanz-Papieren investiert. Noch heute ist Frau P., vertreten von Anwalt Wolfgang Haslinger, fassungslos über das Verlustrisiko, das mit dieser Veranlagung verbunden war. Dabei wollte sie nur „ein kleinstmögliches Risiko eingehen“.

Heftige Schelte

Jetzt liegt von Handelsrichterin Katharina Kutzelnigg ein druckfrisches Urteil vor. Die Constantia-Nachfolgerin Aviso Zeta, ein Unternehmen der Immofinanz-Gruppe, muss der Familie P. rund 722.000 Euro zahlen und erhält dafür Immofinanz-Aktien zurück. Begründung: Falschberatung.

„Es ist jedenfalls von einer groben Verletzung der Beratungspflichten auszugehen, da auf den Depots der beiden Kläger ein unvertretbares Klumpenrisiko vorhanden war“, heißt es im Urteil. Denn: Die Bank-Mitarbeiterin hat drei Viertel des Kunden-Vermögens in Immofinanz- und Immoeast-Aktien angelegt, davon 64 Prozent in Immofinanz-Papiere. Dass eine einzige Aktie das Depot derart dominiert, habe das Verlust-Risiko massiv erhöht. Diese Gefahr sei von der Beraterin ignoriert worden. „Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wir prüfen gerade eine Berufung“, kontert Aviso-Zeta-Vorstand Stefan Frömmel. Er sehe dafür gute Chancen. Frömmel verweist darauf, dass dieses Verfahren schon einmal vom Oberlandesgericht (OLG) Wien an Handelsgericht zurückgeschickt worden war. Frau P. musste nun in der zweiten Runde vor Gericht erklären, welches Investment sie bei korrekter Beratung getätigt hätte. „Alternativ hätte ich in etwas veranlagt, was mir meine Beraterin empfohlen hätte“, sagte P. aus. „Nur nicht, wenn ich gewusst hätte, dass das Geld weg sein kann.“