Wirtschaft

Pensionen: Noch immer zu viele Privilegien

Wäre Ex-Nationalbank-Vize Wolfgang Duchatczek nicht wegen Untreue angeklagt, hätte er einen gesetzlichen Pensionsanspruch von 215.360 Euro im Jahr. Er klagt ihn übrigens gerade ein.

Die Zahl der Privilegienritter im Pensionssystem nimmt zwar ab. Aber es gibt sie noch immer: Wer „Altverträge“ in ÖBB, ORF, Kammern, Banken oder als Landesbeamter hat, ist auf die Butterseite gefallen. Oft sind das privatrechtliche Verträge, in die der Bund kaum eingreifen kann, sagt Josef Bauernberger, Abteilungsleiter im Sozialministerium. Er fügt hinzu: „Die Politik hat ihre Hausaufgaben, beginnend mit 2003, gemacht.“

So läuft auch die „Hacklerpension“ aus (Frühpension aufgrund langer Versicherungsdauer) –, „aber um Jahre zu spät“, wie Forscher Ulrich Schuh kritisiert. Er ist Chef des von der Industriellenvereinigung unterstützten Wirtschaftsforschungsinstituts „EcoAustria“ und Mitglied der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung Österreichs. Allein im ersten Halbjahr 2013 gingen rund 10.000 Österreicher in diese Frühpension. Schuh rechnete aus, dass ein durchschnittlicher „Hacklerpensionist“ in Summe um 200.000 Euro mehr (durch Bundesbeiträge finanziert) erhält, als ein Pensionist mit der gleichen Versicherungskarriere zum Regelpensionsalter – einfach, weil er länger im Ruhestand ist. Im Sozialministerium kann man das nicht ganz nachvollziehen.

Klar ist aber, dass echte „Hackler“ nur selten in den Genuss dieser Pension kamen, weil sie meist arbeitslose Phasen haben. Dementsprechend zählt die „Hacklerpension“ im Schnitt zu den höchsten Einkommen in der gesetzlichen Pensionsversicherung.

Theoretisch (aber mit längeren Übergangszeiträumen) gleicht sich auch das Beamtenpensionsrecht an jenes des ASVG an. Doch viele Länder braten (vom Rechnungshof kritisierte) Extrawürste: Während Bundesbeamte ab 2028 eine 40-jährige Durchrechnung für ihren Ruhegenuss haben, gilt dies für Wiens Beamte erst ab 2042. Auch Kärnten zahlt großzügige Landesbeamtenpensionen. Die Kosten für diese Bevorzugung sind exorbitant – und wirken jahrzehntelang nach.

Frauen-Sonderregelung

Endlose Übergangszeiten sind in Österreich ohnehin nicht Ausnahme, sondern Regel: Schon Anfang der Neunzigerjahre legte man fest, dass das Frauen-Pensionsantrittsalter auch im ASVG an jenes der Männer angeglichen werden soll. Dafür ließ man sich dann ganze 40 Jahre Zeit. In der Zwischenzeit gibt es etliche erfolgreiche Klagen von Frauen, die gegen ihre frühere Pensionierung durch den Arbeitgeber klagten. Ganz kurz tauchte das Thema in diesem Wahlkampf auf, wurde aber schnell wieder fallen gelassen. Vorzeitige Angleichung? Nein, dieses Pflaster ist einfach zu heiß.

Auch andere Realitäten werden nur schleppend berücksichtigt: So ist seit 1970 die Lebenserwartung um fünf Jahre angestiegen, die Zahl der durchschnittlich in Pension verbrachten Jahre hat gleichzeitig sogar um acht Jahre zugenommen – erst in letzter Zeit steigt das Pensionsantrittsalter leicht. Künftig wird auch der Gang in die Invaliditätspension erschwert. Ein Drittel der Neopensionisten wählen diesen Weg, sie waren 2012 im Schnitt nur 52 Jahre alt. Insgesamt sind knapp 2,5 Millionen Österreicher in Pension.

Einbußen für Beamte

Die neuen, langen Durchrechnungszeiträume werden vor allem Spitzenverdiener unter den Beamten zu spüren bekommen, die bisher 80 Prozent ihres Letztgehalts bekamen. Bis aber alle Pensionen harmonisiert sind, herrscht ein nahezu undurchschaubares Dickicht an unterschiedlichen Pensionen. „Inzwischen hat praktisch jeder Altersjahrgang eigene Bestimmungen“, so Schuh. Für alle ab 2004 anfallenden Versicherungszeiten gilt jedenfalls dieselbe Pensionsberechnungsformel.

Die fetten Jahre sind damit vorbei. Jüngere werden niedrigere Pensionen bekommen, was aber nicht heißt, dass sie in Summe weniger ausbezahlt kriegen, weil sie länger leben als ihre Eltern. Schuh verweist auf eine IHS-Studie, wonach, wer 1950, 1970 oder 1990 geboren ist, ungefähr mit derselben Pensionssumme rechnen kann – allerdings mit der Einschränkung, dass der Staat dieses Versprechen bei der jüngsten Gruppe nicht werde einlösen können. Die Finanzierung sei keineswegs gewährleistet.

Im Sozialministerium sieht man das optimistischer: Wenn nicht statt wie bisher nur 41, sondern 60 bis 70 Prozent der 55- bis 64-Jährigen arbeiten würden, wäre die Finanzierung gesichert. Doch der Weg dahin ist noch weit ...

Wer bereits in Pension ist oder demnächst geht, hat es gut – oder zumindest besser als sein Nachwuchs. Üppige Pensionszusagen, die es etwa bei der Österreichischen Nationalbank (OeNB) oder den Kammern gab, sind Geschichte. Und die Auswirkungen der jüngsten staatlichen Pensionsreformen werden ab 2014 durch das individuelle Pensionskonto für jeden sichtbar. Verlierer sind die Jungen und die Frauen.

Der KURIER fasste die wichtigsten Fragen zur Gerechtigkeit unseres Pensionssystems zusammen:

Sind die Nationalbank-Pensionisten wirklich so privilegiert?

Für jene Nationalbanker, die vor 1993 in die Bank eingetreten sind, kann man das durchaus bejahen. Sie können nach 35 Dienstjahren schon ab einem Alter von 55 Jahren in Pension gehen und erhalten 85 Prozent ihres Letztbezugs. Im Durchschnitt kommen diese „Alt-Nationalbanker“ auf 66.000 Euro Pension im Jahr. Ab 1993 wurden diese Pensionsprivilegien aber beschnitten: zunächst auf 80 Prozent des Letztbezugs nach 40 Beitragsjahren und ab einem Alter von 60 Jahren. Alle, die ab 1998 in der OeNB zu arbeiten begonnen haben, erhalten die ASVG-Pension plus eine betriebliche Pensionskassenpension.

Wie schauen die Pensionen in den Kammern aus?

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Die Wirtschaftskammer Österreich zahlte für alle, die bis Ende 1999 eingetreten sind, einen Zuschuss zur ASVG-Pension, damit 80 Prozent des Letztgehalts als Pension gesichert wurden. Bei einzelnen Alt-WKO-Beschäftigten kann dies durchaus einige Tausend Euro im Monat ausmachen. Ab dem Jahr 2000 wurde der Satz auf 70 Prozent des Letztgehalts reduziert. Die Mitarbeiter bekommen eine Zusatzpension aus einer Pensionskasse. Seit 2012 gibt es auch diese Zusatzleistung nicht mehr. In der Arbeiterkammer gab es ähnliche Reformschritte. Noch gibt es einige wenige Altverträge, die 80 Prozent ihres Letztgehaltes als Pension bekommen. Seit 2003 gibt es für alle ASVG plus Pensionskassen-Pension.

Wo gibt es sonst noch Pensionsprivilegien?

Der Rechnungshof kritisierte im Vorjahr das Pensionssystem der Sozialversicherungen. So würde etwa ein 1970 geborener Bediensteter der Sozialversicherung (SV) bei gleichem Karriere-Verlauf wie ein Bundesbeamter eine um gut 1200 Euro höhere Pension erhalten (3860 zu 2670 Euro). Der Grund sind zusätzliche Dienstgeberleistungen, die die SV zahlt. Zwei Drittel der Bediensteten nutzten 2010 die Hacklerregelung, wodurch das Pensionsalter bei Männern (59,9 Jahre) und Frauen (55,7 Jahre) um jeweils rund fünf Jahre niedriger war als das Regelpensionsalter. Mit dem seit 1996 geltenden Pensionsrecht gebe es nur noch eine ASVG-Pension plus einer Betriebspension, stellt die SV klar.

Wie viele Österreicher bekommen eine Zusatzpension von Pensionskassen?

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Jeder vierte Beschäftigte (das sind 820.000 Menschen) hat Anspruch auf eine Zusatzpension von einer Pensionskasse. 80.000 davon bekommen bereits eine solche Pension ausbezahlt – durchschnittlich 500 Euro im Monat. 12.000 Betriebe, vor allem Großunternehmen und auch der Bund, zahlten für ihre Mitarbeiter in Pensionskassen ein.

Sind die Zuschüsse des Staates zu den ÖBB-Pensionen so hoch, weil die Eisenbahner schon nach 35 Dienstjahren mit 83 Prozent ihres Letztgehalts in Pension gehen können?

Das stimmt nur noch für gut 20.000 ÖBB-Pensionisten, konkret für jene, die vor 1997 in Pension gingen. Damals wurde ein Durchrechnungszeitraum eingeführt, nach dem die Pension aus dem Durchschnittsgehalt von mehreren Jahren errechnet wird. 2004 wurde das Mindestpensionsalter bei den ÖBB auf 61,5 Jahre angehoben, die Gesamtdienstzeit für die vollen Pensionsbezüge wurde auf 42 Jahre erhöht. Im Zuge der Pensionsreformen wurden außerdem die Sozialversicherungsbeiträge einschließlich eines Pensionsversicherungsbeitrages von bis zu 5,8 Prozent auf 22,3 bis 23,8 Prozent hinaufgesetzt. Für ÖBBler, die ihren Job seit 1995 angetreten haben, gilt nicht mehr das alte ÖBB-Pensionsrecht, sondern das ASVG.

Ab 2014 werden sämtliche Pensionsansprüche auf ein Pensionskonto übergeführt und die Auswirkungen der Pensionsreformen von 2003 bis 2005 sichtbar. Wer verliert am meisten?

Für alle die nach dem 1.1. 1955 geboren sind, fällt die Parallelrechnung von alter und neuer Pensionsberechnung weg. Die Ansprüche aus dem Altrecht werden mit einer komplizierten Formel in eine Kontogutschrift umgewandelt. Bei der Umstellung der Pensionsberechnung von den besten 15 Jahren auf volle Durchrechnung (Lebenspensionssumme) verlieren vor allem jene, die längere Zeit nur teilweise oder gar nicht gearbeitet haben bzw. stark schwankende Gehaltskurven haben. Dies betrifft Teilzeit-Beschäftigte ebenso wie vorübergehend schlecht verdienende Selbstständige oder Jungakademiker der Generation Praktikum.

Sind Frauen die Verlierer der Pensionsreform?

Die Pensionsschere ist schon jetzt viel höher als die Einkommensschere. 2011 war die neu zuerkannte Alterspension bei Arbeiterinnen um 53 Prozent niedriger als die Männerpension, bei den Angestellten betrug der Unterschied 48 Prozent. „Die Auswirkungen der Pensionsreformen von 2003 bis 2005 treffen Frauen weit stärker als Männer“, sagt Ingrid Mairhuber vom Forschungsinstitut FORBA. Allein durch die hohe Teilzeitquote werde die Schere weiter auseinanderklaffen. Das Pensionssystem baue nach wie vor zu sehr auf den klassisch männlichen Erwerbsverlauf auf und nehme zu wenig Rücksicht auf die Veränderungen der Lebens- und Arbeitswelt.

Was würde eine vorzeitige Angleichung des Frauenpensionsalters bringen?

Nach derzeitigem Stand erfolgt die Angleichung an das Männer-Pensionsalter von 65 Jahren schrittweise von 2024 bis 2033. Aus rechtlicher Sicht könnte eine vorzeitige Angleichung nur um ein paar Jahre früher erfolgen. Die Maßnahme würde zwar mehr Geld in die Kassen spülen. Aber: 40 Prozent aller Pensionsantritte erfolgen aus der Arbeitslosigkeit oder aus einer Krankheitssituation heraus. Solange Ältere am Arbeitsmarkt schlechte Karten haben, bringt eine frühere Angleichung nur mehr arbeitslose Frauen, sagen Arbeitsmarktexperten.

Die Meldung schlug in der vergangenen Woche keine großen „Wellen“: Den Wiener Stromkunden werden wegen steigender Pensionszahlungen bei Wien Energie höhere Preise abgeknöpft. Die Bürger büßen dafür, dass der ausgegliederte Stromerzeuger noch Beamte mitschleppen muss, und dass Wien die mittlerweile vor einem Jahrzehnt beschlossene Beamtenpensionsreform nur zögerlich nachvollzieht.

Österreich hat seit Jahrzehnten ein Mehrklassensystem im Pensionsrecht. Wer momentan als beamteter Sektionschef oder Nationalbank-Angestellter in den Ruhestand tritt, hat „ausgesorgt“, ohne die geringste Gefahr, dass irgendeine Partei für diesen exorbitanten Pensionsanspruch Vermögenssteuer kassieren will. Weil Ältere die wahlentscheidende Gruppe mit guter Lobby sind, hat man nie große Schritte gewagt. Kleine aber schon: Während die SPÖ noch die Gewerkschaftsjugend gegen die Schüssel’sche Pensionsreform auf die Straße schickte, dreht sie im Hintergrund ebenfalls an den Schrauben. Auffällig sind aber die zahlreichen Sonderregelungen für Beamte (inkl. der Ausnahme von Ruhensbestimmungen). Ein Schelm, wer denkt, dass das damit zu tun haben könnte, dass mittelalte Beamte solche Reformen ausarbeiten.

Stimmt schon, Beamte zahlen einen Pensionssicherungsbeitrag, haben keine Höchstbemessungsgrundlage und bekommen keine Abfertigung (dafür aber „Jubiläumsgeld“). Beamtinnen können auch nicht wie im ASVG mit 55 in die Frühpension gehen. Das kann aber auch ein Vorteil sein, weil frau nicht damit rechnen muss, frühzeitig in den Ruhestand gedrängt zu werden.

„Sichere Pensionen“? Für über 55-jährige Privilegierte im Pensionssystem gilt das auf jeden Fall.