Wirtschaft

OLG Wien stellt Verfahren gegen Haselsteiner ein

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien stellte das Verfahren wegen des Verdachts der Bestechung eines ungarischen Amtsträgers gegen Hans Peter Haselsteiner ein. Das bestätigt Reinhard Hinger vom OLG Wien dem KURIER.

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Die Ermittlungen drehten sich um den Verdacht, dass ab 2004 ungarische Amtsträger bestochen worden seien, um die Verstaatlichung einer ungarischen Autobahn M5 zu verhindern, für deren Bau das Unternehmen Haselsteiners (Strabag) bereits Konzessionen und Aufträge hatte.

„Nach der damaligen Rechtslage war die Bestechung im Ausland nur dann strafbar, wenn damit die Absicht verbunden war, sich einen Auftrag oder einen „unbilligen Vorteil“ zu verschaffen“, teilte das OLG in einer Aussendung mit. „Der Versuch, bereits erteilte Konzessionen und Aufträge zu bewahren, war nach der Beurteilung des Oberlandesgerichts nicht strafbar.“

Weiters konnte laut Hinger nach den bisherigen Ermittlungen nicht mehr geklärt werden, wohin und an wen bestimmte verdächtige Geldflüsse über zypriotische Firmen und Banken gegangen sind. Hinger: „Da somit in den bisher fünfjährigen Ermittlungen keine ausreichenden Beweise gefunden werden konnten, hat das Oberlandesgericht das Verfahren eingestellt.“Gegen diese Entscheidung steht kein ordentliches Rechtsmittel offen.