Wirtschaft

OLG Wien: BAWAG-Kontoumstellung 2016 war unzulässig

Die im Herbst 2016 von der mittlerweile börsennotierten BAWAG P.S.K. vorgenommene Kontoumstellung war aus Sicht des Oberlandesgerichts Wien (OLG Wien) eine "unzulässige Geschäftspraxis". Es habe bei den von der Bank vorgenommenen Änderungen den Kunden ein klares Bild über etwaige wirtschaftliche Nachteile der Neuregelung gefehlt, so der VKI am Montag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums eine Klage wegen dieser Kontoumstellung eingebracht, weil es für die Verbraucher nicht klar gewesen sei, was sich bei diesem Umstieg für sie ändere und welche Leistungen teurer würden. Im Oktober 2016 hatte das Institut seine Kunden per Brief informiert, dass die alten Kontomodelle eingestellt würden und die Kunden auf neue umsteigen müssten - sollte kein Umstieg erfolgen, wurde eine Kündigung per 31. Jänner 2017 angedroht.

Bankomatgebühren für neue Kontopakete

m Schreiben sei von einem angeblichen Verbraucherbedürfnis nach einer vereinfachten Produktpalette die Rede gewesen. Außerdem sei durch das Schreiben der Eindruck entstanden, dass sich die Verbraucher durch den Umstieg dauerhaft etwas ersparen würden. "Tatsächlich enthielten die neuen Kontopakete aber weitgehend Bankomatgebühren", so der VKI.

Aus Sicht des VKI war das Schreiben der Bank auch deswegen problematisch, weil darin nicht ersichtlich war, welche konkreten Entgelte und Leistungen sich in welchem Umfang ändern sollten. Das Gesetz sehe vor, dass eine von der Bank vorgeschlagene Änderung des Girokontovertrages klar und verständlich abgefasst sein müsse, hält der VKI fest.