Erben und Schenken sollen bald teurer werden
Von Ulla Grünbacher
Die nächste Teuerungswelle beim Kaufen, Erben und Schenken von Liegenschaften droht. Der Verfassungsgerichtshof hat erwartungsgemäß die Berechnung der Grunderwerbssteuer gekippt. „Das ist keine große Überraschung“, sagt der Wiener Rechtsanwalt Herbert Gartner. „Es war lediglich offen, wann es passiert.“ Denn das Höchstgericht hat bereits im Oktober die Bemessung der Grundbucheintragungsgebühr für verfassungswidrig erklärt, die Neuregelung gilt ab 1. Jänner 2013.
Nun hat der Verfassungsgerichtshof die Berechnung der Grunderwerbssteuer deshalb aufgehoben, weil sie verfassungswidrig ist. Die Steuer wird für einen Teil der Transaktionen nach dem Verkehrswert und für den anderen Teil nach den veralteten Einheitswerten berechnet. Die Einheitswerte, so die Verfassungsrichter, sind „weitgehend als Zufallswerte anzusehen“. Da die Einheitswerte deutlich niedriger sind als der Verkehrswert (marktüblicher Wert), musste beim Verschenken bisher deutlich weniger Steuer gezahlt werden als beim Verkauf.
Die Grunderwerbsteuer beträgt derzeit 3,5 Prozent des Kaufpreises bzw. zwei Prozent für nahe Verwandte. Als nahe Verwandte gelten Ehegatten, eingetragene Partner, Elternteile, Kinder, Enkel-, Stief-, Wahl- und Schwiegerkinder des Übergebers. Seit 1. August 2008 unterliegen auch Schenkung und Erbschaften der Grunderwerbsteuer. Hier basiert die Berechnung auf dem Einheitswert: 3,5 Prozent des dreifachen Einheitswerts, zwei Prozent zwischen nahen Angehörigen.
Frist zur Reparatur
Die Bundesregierung hat nun bis 31. Mai 2014 Zeit, ein verfassungskonformes Nachfolgegesetz zu beschließen. Die überraschend lange Frist wurde mit Blick auf das Wahljahr 2013 gewährt. Bundeskanzler Werner Faymann hat angekündigt, sich des Themas sofort anzunehmen. Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner warnte bei der fälligen Reparatur vor einer „Steuererhöhung durch die Hintertür“.
„Es wäre wünschenswert, darüber nachzudenken, wie man das Besteuerungssystem gerecht und sozial verträglich gestalten kann“, fordert Rupert Wolff, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags (ÖRAK). Wolff kann sich eine Befreiung für kleine Wohnungen, die dem dringendem Wohnbedürfnis dienen vorstellen.
Einnahmen Finanz
750 Mio. Euro hat die Finanz 2011 durch die Grunderwerbssteuer eingenommen. Doch maximal ein Viertel der Einnahmen stammen von Transaktionen, die auf dem Einheitswert basieren. Um dieses Viertel geht es nun bei der Reparatur.
Logisch wäre es, die Grunderwerbssteuer neu an das Modell der Grundbucheintragungsgebühr neu anzulehnen, sagt Udo Weinberger, Experte des Österreichischen Verbandes der Immobilienwirtschaft. Hier basiert die Berechnung grundsätzlich auf dem Verkehrswert, bei Übertragungen innerhalb der Familie stellt die Berechnung auf den dreifachen Einheitswert ab.
„Ich fürchte aber, dass der Finanzierungsbedarf auch im nächsten Jahr sehr groß sein wird und Verteuerungen der Steuer gar nicht unwillkommen sein werden“, sorgt sich Wolff.
Wenn die Regierung die bestehende Berechnung der Grunderwerbssteuer nicht repariert, käme es zu empfindlichen Verteuerungen, rechnet der ÖRAK-Präsident vor. Die Grunderwerbssteuer für eine 120--Eigentumswohnungen im 4. Wiener Gemeindebezirk beträgt derzeit für nahe Angehörige 1550 Euro, dann würde sie 9600 Euro kosten, für nicht begünstigte Personen sogar 16800 Euro.
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