ÖBB missachteten das Stellenbesetzungsgesetz
Von Franz Jandrasits
Dass die Bahn zu früh dran ist, kommt eher selten vor. Bei der vorzeitigen Vertragsverlängerung für ihren Boss Christian Kern um fünf Jahre bis Mitte 2019 dagegen fuhr die Bahn zwei Wochen zu früh ab: Der Aufsichtsrat der ÖBB-Holding verkürzte die Frist für die im Stellenbesetzungsgesetz vorgeschriebene Ausschreibung auf 1. bis 12. Februar. Obwohl das Gesetz eindeutig ist: Für die Bewerbung "ist eine Frist zu setzen, die nicht weniger als einen Monat betragen darf." (§2, Abs. 5).
Aufsichtsratschef Horst Pöchhacker kann mit der Gesetzesübertretung gut leben: "Wir haben das bewusst in Kauf genommen, weil wir Christian Kern weiter an die ÖBB binden wollten." Die Eile begründet er mit anderen Job-Angeboten an Kern. Die Gefahr eines raschen Wechsels dürfte freilich gering gewesen sein: Kerns alter Vertrag wäre noch bis Mitte 2015 gelaufen.