Wirtschaft

Meinl & Hypo: Aufstand gegen Gutachter

Fünf Jahre nach Ermittlungs-Start in der Causa Meinl European Land steht auch der dritte, von der Staatsanwaltschaft eingesetzte Gutachter vor dem Aus: "Wir haben massive Zweifel an der Redlichkeit des Sachverständigen Martin Geyer und haben Einspruch wegen Rechtswidrigkeit eingebracht", sagt Meinl-Bank-Chef Peter Weinziel im KURIER-Gespräch.

Geyer fehle nicht nur die fachliche Qualifikation – er ist weder Wirtschaftsprüfer noch Steuerberater – sondern auch die Vertrauenswürdigkeit und Seriosität. Denn Plagiatsjäger Stefan Weber habe Geyers Diplomarbeit als fehlerhaft und nicht den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis entsprechend bezeichnet.

"Falls es noch einen Funken von Rechtsstaat in Österreich gibt, muss Geyer davongejagt werden", gibt sich Weinzierl überzeugt. Dass die Meinl Bank damit selbst zu einer – von ihr mehrfach beklagten – Verlängerung der Ermittlungen beiträgt, will Weinzierl nicht gelten lassen. Er habe die Staatsanwaltschaft schon vor einem Jahr auf die Probleme mit Geyer aufmerksam gemacht. Passiert sei aber nichts.

Hypo

Auch bei der Hypo Kärnten spitzt sich die Gutachter-Frage zu. Immerhin diente die Expertise des Sachverständigen Karl Hengstberger als wichtiges Argument der Richterin für die Verurteilung der Ex-Hypo-Bosse Wolfgang Kulterer und Günther Striedinger.

Striedingers Anwalt, Norbert Wess, hat jetzt Nichtigkeitsrüge und einen Ablehnungsantrag gegen Hengstberger eingebracht. Der Grund: Befangenheit des Gutachters.

Dieser habe in seinem umfangreichen Lebenslauf nämlich eine wirtschaftlich und berufliche Nahebeziehung zu Bankexpertin Doris Wohlschlägel-Aschberger verschwiegen. Wohlschlägl-Aschberger arbeitete für die Staatsanwaltschaft Klagenfurt und wählte Gutachter aus. Wess: "Es liegt der Verdacht nahe, dass Wohlschlägl-Aschberger wesentlichen Einfluss ... auch auf das Ermittlungsergebnis hatte." Hengstbergers Gutachten sei daher keines nach den Regeln der Wissenschaft.

In dem komplizierten Sachverhalt um die Hypo-Kapitalerhöhung 2004, der den Ex-Chefs dreieinhalb bzw. vier Jahre Haft einbrachte, war Hengstbergers Expertise aber die wichtigste Begründung für Richterin Sabine Roßmann.

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