Wirtschaft

Ministerium genehmigt Anklage gegen Meinl & Co.

In der Causa Meinl mahlen die Mühlen der Justiz besonders langsam. Dem Vernehmen nach musste die Staatsanwaltschaft Wien die geplante Anklage gegen Julius Meinl & Co. im Zusammenhang mit der umstrittenen Ausschüttung einer Sonderdividende zwei Mal überarbeiten – auf Order der vorgesetzten Behörden. Seit Sommer liegt die dritte Version dieses sogenannten Vorhabensberichtes im Justizministerium zur Genehmigung. Am Freitag hat das Justizministerium endlich eine Entscheidung getroffen. Auf Empfehlung des sogenannten Weisenrats ist die Anklage wegen Verdachts der Untreue genehmigt worden.

Fünf Verdächtige

Wie der KURIER bereits Anfang Juli berichtete, werden Julius Meinl, die Bankvorstände Peter Weinzierl und Günter W., der Ex-Bank-Vorstand und heutige Aufsichtsrat Robert K. sowie der Ex-Aufsichtsrat Karl H. angeklagt. Im Mittelpunkt steht der Vorwurf der Untreue.

Die Verantwortlichen der Privatbank, die seit Jahren wegen der Anlegeraffäre Meinl European Land (MEL), heute Atrium, in den Schlagzeilen ist, sollen durch die Ausschüttung einer „Sachdividende“ von knapp 211,9 Millionen Euro das Institut „entreichert“ bzw. geschädigt haben. Die Strafdrohung beträgt bis zu zehn Jahre Haft. Die Vorwürfe werden bestritten.

Umstrittene Dividende

Der Sachverhalt ist bereits in einem umfangreichen Prüfbericht der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) nachzulesen. Entgegen den ursprünglichen Plänen der Bankvorstände soll die Hauptversammlung der Privatbank 2009 beschlossen haben, die Sachdividende (Aktien der Fondsgesellschaft Oryx) an die niederländische Briefkastenfirma B.V. Belegging-Maatschappij "Far East" auszuschütten. Die niederländische Gesellschaft ist 99,99 Prozent Eigentümerin der Meinl Bank und wird Julius Meinl V. zugerechnet.beschlossen haben, die Sachdividende der Fondsgesellschaft Oryx an eine niederländische Briefkastenfirma auszuschütten, die am Ende Julius Meinl V. zugerechnet wird.

Höhere Rückstellungen

Geht es nach der Anklagebehörde, hätte die Dividende nicht ausgeschüttet werden dürfen. Die Bank hätte nämlich höhere Rückstellungen für künftig drohende Schadenersatz-Ansprüche von geschädigten Anlegern der MEL bilden müssen.

Folglich soll auch der Jahresabschluss 2008 der Meinl Bank nicht richtig gewesen sein. Unter dem Strich heißt der Vorwurf: Durch die Ausschüttung ist der Entschädigungstopf für die Anleger geschmälert werden. „Wir kennen die Vorwürfe im Detail noch nicht, aber für uns ist die Entscheidung völlig unverständlich“, sagt Meinl-Anwalt Georg Schima zum KURIER. „Der Jahresabschluss 2008 war richtig, weil die künftigen Schadenersatzansprüche zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht zu erkennen waren.“ Nachsatz: „Die Meinl Bank hätte nicht willkürlich höhere Rückstellungen oder Rücklagen für mögliche künftige Schadenersatzforderungen bilden dürfen.“ Das sei sogar verboten. Der Gewinn sei richtig ermittelt und die Dividende rechtmäßig ausgeschüttet worden.

„Keine Weisung“

Der unabhängige Weisenrat hat von einer Weisung abgeraten. „Den Empfehlungen des Weisenrats zu folgen, ist für mich selbstverständlich. Es hat auch nie eine Weisung in der Causa Meinl gegeben“, erklärt Justizminister Wolfgang Brandstetter dem KURIER. „Der Fall Meinl ist auch typisch für die schwierigen juristischen Auslegungsprobleme, die wir mit dem Tatbestand der Untreue haben.“ Es sei daher für ihn völlig klar gewesen, dass dem Anklage-Vorhaben der Staatsanwaltschaft zu folgen sei. Die hier vorliegenden schwierigen Rechtsfragen soll ein unabhängiges Gericht klären.