Wirtschaft

Meinl Bank "inszenierte“ Skandal um Gutachter

Der Ermittlungsakt um die Meinl Bank und die Immobilien-Holding Meinl European Land (MEL) birgt neuen Sprengstoff. Seit wenigen Tagen findet sich unter der Ordnungszahl 4004 ein mutmaßliches „Dirty Campaigning“-Konzept im Akt, das Ende November 2012 bei einer Hausdurchsuchung in der Meinl Bank gefunden wurde. Das Papier mit dem Titel „Plan für Kommunikation – FH“ belegt, wie die Meinl Bank den gerichtlich beeideten Sachverständigen Martin Geyer anzupatzen versuchte. Die Story, Geyer fehle die Berufsvoraussetzung zum Sachverständigen, sollte „größtmögliche Wirkung entfalten“, das Justizministerium und die Staatsanwaltschaft in Zugzwang bringen und das Meinl-Strafverfahren „massiv infrage stellen“.

Dazu kam der „Plagiatsjäger“ Stefan Weber ins Spiel, der in Geyers Diplomarbeit angeblich „36 Plagiatsfragmente“ fand. Geyer wurde unterstellt, er habe seine Diplomarbeit zum Teil abgeschrieben. Das „Gutachten“ Webers, das mittlerweile auch im Ermittlungsakt liegt, sollte der Schlüssel bei der Aktion gegen Geyer sein.

Die „Geschichte“ landete, wie es das PR-Konzept vorsah, Ende September „exklusiv in einem Wochenmagazin“. Wenige Tage zuvor sollen die Journalisten des Wochenmagazins noch von der Bank mit Informationen bestückt worden sein: „Brie-fingtermin mit Journalisten/Medium am 21.September – Materialien: Gutachten (...)“. So lautete jedenfalls der Plan, der dem KURIER vorliegt. Auch soll Weber sein „Gutachten“ der Fachhochschule Wiener Neustadt übermittelt haben, wo Geyer studierte. Denn: Es stellte sich für die Bank die Frage, ob Geyer der Magister-Titel aberkannt werden muss.

Heiße Luft?

Doch Geyer sollte nicht nur aus dem Meinl-Verfahren gekickt werden. Die Bank ließ sich von ihrer PR-Agentur eine Liste der Ermittlungsverfahren erstellen, in denen Geyer als Sachverständiger bestellt wurde: Libro, Skylink, Eurofinanz, Rumpold und AUA/Ötsch. Mit den Verteidigern in diesen Causen sollte laut PR-Konzept ein Schulterschluss gebildet werden. Denn die Meinl-These lautete: Diese Verfahren müssten neu aufgerollt werden, weil Geyer die Berufsvoraussetzung fehle. Zugleich wurden die Justizsprecher der Parteien informiert.

BZÖ-Mann Peter Westenthaler packte die Meinl-Vorwürfe gegen Geyer in eine parlamentarische Anfrage an Justizministerin Beatrix Karl. Er fragte bei Karl an, wie sie zur „Abberufung“ Geyers stehe? Vor wenigen Tage bestätigte die Ministerin, dass Geyer die Voraussetzungen zum Sachverständigen erfülle. Dazu gibt es eine umfangreiche Stellungnahme des Präsidenten des Landesgerichtes Innsbruck, wo Geyer als Sachverständiger eingetragen ist. In diesem Schreiben wird zugleich darauf hingewiesen, dass drei Experten der Fachhochschule bescheinigen, dass Geyer seine Diplomarbeit nicht abgeschrieben hat.

„Die Meinl Bank hat die fachliche Qualifikation des Gutachters Geyer von Anfang an öffentlich infrage gestellt“, kontert Bankchef Peter Weinzierl. „Leute wie Geyer sind für das Justizsystem nicht zumutbar.“ Nachsatz: „Nachdem Ende September 2012 ein Plagiatsgutachten aufgetaucht ist, das die wissenschaftliche Redlichkeit Geyers infrage stellte, ist es für die Bank selbstverständlich, auch darüber die Öffentlichkeit zu informieren.“ Dass dazu „ein Kommunikationsplan skizziert wird und über diesen unter juristischen Aspekten diskutiert wird“, sei selbstverständlich.