Meinl blitzt erneut mit Klage gegen Gutachter ab
Von Kid Möchel
Im bizarren Match der Meinl Bank gegen den Sachverständigen Martin Geyer steht es nun 3:0 – für den Gutachter. Vor wenigen Tagen schmetterte das Oberlandesgericht (OLG) Wien die Berufung der Privatbank gegen eine verlorene Klage ab.
Laut Klage zieht die Bank „seine fachliche Qualifikation in Zweifel“. „Sollte Geyer im Strafverfahren ein unrichtiges Gutachten erstellen, würden der Bank beträchtliche Prozess- und Gutachter-Kosten entstehen – im Umfang von 12 bis 15 Millionen Euro“, so der Vorwurf.
Dazu muss man wissen, dass jeder Sachverständiger eine Haftpflichtversicherung haben muss. „Da Geyer bisher noch kein Gutachten erstattet hat, kann er auch keine Schäden der Meinl Bank verursacht haben“, heißt es im OLG-Urteil. „Ein legitimes Interesse an der Erlangung von Informationen (Anm.: über die Höhe des Versicherungsschutzes) ist nicht einmal annähernd erkennbar.“ Die Klage sei laut OLG „zum Scheitern verurteilt“. Eine gegen Geyer erstattete Strafanzeige wurde bereits eingestellt.
Erschienen in der Print-Ausgabe vom 4. Mai 2013.