Wirtschaft

Managergehälter: Steuermalus ab 500.000 Euro zulässig

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat rund um die steuerliche Absetzbarkeit von hohen Managergehältern ein Machtwort gesprochen. Die im Vorjahr eingeführte gesetzliche Regelung, dass Managergehälter nur bis zu 500.000 Euro von Unternehmen steuerlich als Betriebsausgabe abgesetzt werden können, wurde als verfassungskonfrom bestätigt. Das Bundesfinanzgericht hatte diese neue Regelung „vor allem unter dem Gesichtspunkt des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes und des Sachlichkeitsgebotes für verfassungswidrig“ gehalten.

Starke Ansage

In seiner 138 Seiten starken Entscheidung hat der Verfassungsgerichtshof unter Vorsitz von Vizepräsidentin Brigitte Bierlein entschieden, „dass die Bedenken gegen die angefochtenen Regelungen des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsgesetzes unbegründet sind“. „Der Verfassungsgerichtshof ist der Ansicht, dass der Vertrauensschutz – nämlich, dass Unternehmen auf das Weiterbestehen der für sie günstigen Rechtslage eben vertrauen konnten – hier nicht greift“, heißt es in einer VfGH-Stellungnahme. „Durch die bisherige Rechtslage wurden Unternehmen nicht geradezu 'angeregt', Verträge über Gehälter in bestimmter Höhe zu schließen. Die Unternehmen können daher insoweit, wie es in der Entscheidung, heißt keinen besonderen Schutz beanspruchen.

Maßnahme gegen Einkommenschere

Die angefochtenen Bestimmungen sind auch laut VfGH nicht unsachlich. Sie liegen innerhalb des rechtspolitischen Gestaltungspielraumes des Gesetzegebers, betsätigen die Verfassungsexperten:

"Wenn der Gesetzgeber mit diesen Bestimmungen die Einkommensschere zwischen Führungskräften und anderen Dienstnehmern eines Unternehmens verringern will, ist das eine zulässige, im öffentlichen Interesse liegende Verhaltenslenkung", so die Höchstrichter. Folglich wurden die entsprechenden Anträge des Bundesfinanzgerichtes als "unbegründet abgewiesen".

Ziel der Regierung

Die Vergangenheit hat anschaulich gezeigt, so die Richter, "dass die Selbstregulierung der Wirtschaft allein nicht dazu ausreicht, den Zuwachs bei sehr hohen Gehältern und damit die sich zunehmend vergrößernde Gehaltsdisparität einzudämmen". Der Gesetzgeber habe daher Lenkungsmaßnahmen beschlossen, um diesem Umstand entgegenzuwirken.

"Nach Ansicht der Bundesregierung stellt die Verringerung des Einkommensgefälles bereits dem Grunde nach ein legitimes und wichtiges gesellschaftspolitisches Ziel dar, das einen Eingriff in das objektive Nettoprinzip zu rechtfertigen vermag", heißt es in der Entscheidung weiter. "Die mittelbare Verhaltenslenkung über steuerliche Anreize bewirkt dabei einen geringeren Eingriff, als unmittelbare Beschränkungen der Vertragsfreiheit mit sich bringen würden, wie beispielsweise die Normierung eines Maximalverhältnisses zwischen höchstem und geringstem Verdienst in einem Unternehmen oder ein direktes Verbot von Gehaltszahlungen über einer gewissen Größenordnung." Nachsatz: "Die Bundesregierung erachtet daher die Maßnahme als sachlich gerechtfertigt und sieht es dem Grunde nach im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers gelegen, über die Anreizwirkungen des Steuerrechts wichtige gesellschaftspolitische Veränderungen herbeiführen zu wollen."

500.000-Euro-Grenze angemessen

Laut einer Studie der Unternehmensberatung Kienbaum bezogen die Top-Führungskräfte in Österreich im Jahr 2013 durchschnittlich 298.000 Euro Entgelt pro Jahr. Laut einer Untersuchung der Personalberatung Pedersen & Partners verdienten die Geschäftsführer von Unternehmen mit 200 bis 300 Beschäftigten in Österreich durchschnittlich 183.700 Euro brutto inklusive Boni.

"Die vom Gesetzgeber gewählte Grenze von 500.000 Euro für die Betriebsausgabenabzugsbeschränkung liegt daher erheblich über den durchschnittlichen Jahresgesamtentgelten in Österreichs Führungsetagen", meinen die Höchstrichter. "Im Hinblick auf die mögliche Schaffung einer Maximalrelation zwischen durchschnittlichen Arbeitnehmerentgelten und durchschnittlichen Entgelten für Führungskräfte liegt das derzeitige Verhältnis von 1:17 über den international ventilierten Relationen von beispielsweise 1:12."Nachsatz: "Es kann daher nach Ansicht der Bundesregierung festgehalten werden, dass es sich bei einer Größenordnung von über 500.000 Euro um einen Betrag handelt, der selbst im Bereich der Entlohnung von Führungskräften eine deutlich überdurchschnittliche Entlohnung darstellt."

Hier finden Sie die 138 Seiten starke Entscheidung des VfGH im Volltext.

„Mit dem Steuermalus für Managergehälter ab 500.000 Euro ist nicht nur eine langjährige Forderung der Arbeiterkammer nun gerichtlich bestätigt worden, sondern auch ein erster wichtiger Schritt in Richtung angemessener Vorstandsvergütung gelungen“, sagt AK-Präsident Rudi Kaske. "Jetzt müssen weitere Maßnahmen folgen, um den Wildwuchs bei Managergehältern einzudämmen. Die Ergebnisse der jährlich von der AK durchgeführten Studie zu den Vorstandsbezügen in den ATX-Unternehmen sprechen Bände: Zuletzt verdiente ein Vorstand in den Top-20-Börseunternehmen im Schnitt 1,3 Millionen Euro im Jahr - und damit das 47-fache eines österreichischen Durchschnittseinkommens."

"Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes ist natürlich anzuerkennen. Der Gesetzgeber hat aber gravierend in die Planungssicherheit der Unternehmen eingegriffen, da die betroffenen Entgeltzahlungen auf Basis langfristiger Verträge geleistet werden", sagt Christoph Neumayer, Generalsekretär der Industriellen Vereinigung, zum KURIER. "Besonders diese für die Unternehmen nicht vorhersehbaren, überfallsartigen steuerlichen Eingriffe in den Betriebsausgabenabzug werden auch international negativ wahrgenommen und haben bereits zu einem massiven Vertrauensverlust geführt. Damit bleibt die Regelung eine extrem standortschädliche Maßnahme." Heimische Unternehmen stehen im internationalen Wettbewerb", so Neumayer weiter, "gerade auch wenn es darum geht, die besten Managerinnen und Manager für Österreich zu bekommen. Im europäischen Vergleich liegen heimische Manager beim Verdienst im unteren Drittel, bei der Steuer- und Abgabenquote aber im oberen Bereich."

Krasse Fehlentwicklungen, wie etwa in den USA, hat es hierzulande nicht gegeben, meint der Vertreter der Industrie. Vor künstlich geschürten Neiddebatten sei daher ebenso zu warnen, wie vor unsinnigen Alleingängen aus populistischen Gründen heraus. Neumayer: "Gerade auch der Steuermalus ist ein österreichisches Unikum – wir müssen darauf achten, dass wir nicht endgültig in eine Situation kommen, wo wir Spitzenmanagerinnen und -managerzunehmend an das Ausland verlieren bzw. Unternehmen immer größere Schwierigkeiten haben, diese zu adäquaten Löhnen und Gehältern für Österreich zu gewinnen."