Wirtschaft

Malversation in Bank: Kunde soll profitiert haben

Am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen beginnt am Dienstag ein außergewöhnlicher Prozess. Die Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien klagt einen Wiener Unternehmer auf Rückzahlung von 745.000 Euro Gewinn, den er angeblich durch Malversationen eines Bank-Mitarbeiters lukriert haben soll. Zugleich hat die Bank sein Guthabenkonto (237.000 Euro) und Geschäftsanteile gepfändet. Er wehrt sich dagegen. Aber der Reihe nach.

Der Kaufmann wickelte jahrelang bei der RLB NÖ-Wien Spekulationsgeschäfte ab, mit seinem Betreuer war er befreundet. Ende 2009 begann der Banker aber auch "unautorisierte Optionsgeschäfte" über das Konto des Freundes abzuwickeln, die Unterschriften fälschte er.

Dem Kunden fielen die eigenartigen Prämieneingänge auf. Nur hatte der Banker dafür eine Erklärung: Es handle sich um kurzfristige, risikolose Währungs- und Zinswechselgeschäfte mit sicheren Gewinnen. Und er lasse ihn, den Freund, an diesen internen Geschäften mitnaschen. In Wahrheit benötigte der Treasury-Mitarbeiter das Konto des Freundes, um seine illegalen Geschäfte zu verschleiern, mit denen er seine Spielschulden beglich. Dabei trickste er die interne Kontrolle der Bank völlig aus.

"Ich konnte es immer plausibel erklären, bis zum Schluss hat er mir meine Version abgekauft" sagte der Banker bei der Einvernahme durch die Polizei. Und er gab zu, vom Kunden 30 Prozent vom Gewinn (350.000 Euro) erhalten zu haben. Unter dem Strich entstand der RLB durch die Malversationen aber ein Schaden von 3,5 Millionen Euro, der Kundenbetreuer fasste wegen Untreue ein Jahr unbedingte Haft aus.

Nichts davon gewusst

"Aus der Sicht meines Mandanten waren das seriöse Optionsgeschäfte, die hier abgeschlossen wurden, von Malversationen wusste er nichts" sagt Ulrich Walter, Anwalt des Kaufmannes, zum KURIER. "Daher wurde auch das Strafverfahren gegen ihn eingestellt." Der Rückforderungsanspruch sei "gänzlich unverständlich".

Die RLB sieht das anders. Aufgrund der Kick-Back-Zahlungen an den früheren Mitarbeiter sei es "völlig unglaubwürdig, dass der Kunde von zulässigen Geschäften ausgegangen sei". Der Kunde habe sich unrechtmäßig bereichert.