Lockdown: Kurzarbeit neu, Trinkgeldersatz, viele offene Fragen
Von Simone Hoepke
Kurzarbeiten kann man jetzt auch zu null Prozent. Zumindest in jenen Unternehmen, die im November wegen des Lockdowns komplett schließen müssen. Das sieht die dritte Phase des Corona-Kurzarbeitsmodells vor, das Sonntag vorgestellt wurde.
Eigentlich müssen Arbeitnehmer derzeit zumindest 30 Prozent (in Ausnahmefällen mit Zustimmung der Sozialpartner auch zehn Prozent) arbeiten. Für Gastronomen und Hoteliers, die nun einen Monat geschlossen bleiben, kein gangbarer Weg. Ihre Mitarbeiter können nun also ganz daheim bleiben, ohne ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Und das bei 90 Prozent ihres Letztbezuges. Klingt viel, ist angesichts des Einkommensniveaus in der Branche aber oft überschaubar. Zumal die Mitarbeiter auch kein Trinkgeld kassieren, mit dem sie sich normalerweise den Verdienst deutlich aufpolieren. In diesem Punkt präsentierte ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian am Sonntag ein kleines Trostpflaster. „Wir haben heute die Zustimmung der Arbeitsministerin bekommen, dass es einen Ersatz vom AMS von 100 Euro im Monat netto geben wird“, sagt der Gewerkschafter.
Konkret gilt dieser für alle von der Trinkgeldpauschale erfassten Mitarbeiter in Gastronomie und Hotellerie. Er hätte sich zwar mehr gewünscht, sagt Katzian, aber am wichtigsten sei der Erhalt der Arbeitsplätze. Während der Kurzarbeit bleibt der Kündigungsschutz aufrecht, danach greift zudem eine Behaltefrist. Katzian appelliert an Unternehmer: „Schmeißen Sie die Leut’ nicht raus, sondern nutzen Sie dieses Instrument der Kurzarbeit.“
Der Durchrechnungszeitraum für die Kurzarbeit wurde im Zuge der Adaption auf 31. März 2021 verlängert. „Es ist nun auch möglich, rückwirkend unter die 30- oder 10 Prozent-Schwelle zu gehen“, erläutert IV-Generalsekretär Christoph Neumayer.
Abgesehen davon sind noch viele Fragen zu den am Wochenende verkündeten Hilfen offen. Etwa jene, wie neu gegründete Betriebe zu einer Umsatzerstattung von 80 Prozent kommen sollen, wenn sie im November 2019 noch keinen Umsatz vorweisen konnten. Angekündigt wurde hier ein alternativer Durchrechnungszeitraum; wie genau dieser definiert ist, war den Branchenkennern Sonntagabend aber noch nicht bekannt.
Zudem stellen sich viele Hoteliers, die im November traditionell wenig Gäste und damit Mitarbeiter haben, die Frage, ob sie jetzt noch Personal aus rein saisonale Gründen freisetzen dürfen oder damit Gefahr laufen, alle Lockdown-Unterstützungen zu verlieren. Hotelierssprecherin Susanne Kraus-Winkler geht davon aus, dass hier die Drei-Prozent-Grenze gelten wird, die schon beim Fixkostenzuschuss zur Anwendung gekommen ist. Gewissheit darüber hat sie aber noch nicht, offenbar finalisieren die Experten erst die letzten Punkte. Ihre Branchenkollegen wollen vor allem auch wissen, welche Förderungen bei der 80-Prozent-Umsatzerstattung gegengerechnet werden. Kraus-Winkler: „Wir hoffen natürlich, dass nur jene Hilfen gegengerechnet werden, die den November betreffen, haben dazu aber noch keine Auskunft.“ Werden Teile des Fixkostenzuschusses I gegengerechnet, die in den vergangenen Monaten geflossen sind, gehen viele Hoteliers trotz der jetzt angekündigten „raschen und unbürokratischen Hilfe“ wohl leer aus, fürchtet Kraus-Winkler.
Aufbau von Ansprüchen
Oliver Braun, Geschäftsführer der Wiener Gerstner-Gruppe (Konditorei, Hotels, Catering) ist jedenfalls skeptisch. „Ich trau’ der ganzen G’schicht nicht, wegen dem Nebensatz mit der Anrechnung und der Deckelung der Hilfen bei 800.000 Euro. Betroffene Betriebe in der Stadthotellerie wissen nicht, wie sie die Weihnachtsgelder zahlen sollen.“ Aus seiner Sicht ist die Kurzarbeit kein Allheilmittel. Denn als Unternehmer bleibe man auf den Lohnnebenkosten sitzen, genauso wie auf Urlaubsansprüchen, die Mitarbeiter selbst dann ansammeln, wenn sie mehr oder weniger zu Hause bleiben. Braun: „Wir haben ja keine Perspektive in der Stadthotellerie. Wir werden im Dezember nicht besser dastehen als jetzt.“ Die Gerstner Gruppe hatte zu Beginn der Pandemie 600 Beschäftigte, jetzt sind es noch 250.