Kronzeugen bei illegalen Preisabsprachen unter Druck
Von Michael Bachner
Beim sogenannten „Schienenkartell“ haben Konzerne wie ThyssenKrupp oder die voestalpine über Jahre Preise abgesprochen und so beispielsweise die Deutsche Bahn geschädigt. Aufgedeckt hat dies die Voest selbst – als Kronzeuge. Dafür wurde dem Linzer Stahlkonzern das Bußgeld auf 8,5 Millionen Euro reduziert, ThyssenKrupp musste 103 Mio. Euro blechen.
Neben dem Bußgeld im Kartellrecht gibt es aber die zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche der Kartell-Geschädigten. Die voestalpine hat deshalb in einem Vergleich 50 Mio. Euro an die Deutsche Bahn gezahlt.
Kartellrechtsexperten aus Deutschland, der Schweiz und Österreich, die dieser Tage in Wien diskutierten, sind sich einig: Die Kronzeugenregelung war der Durchbruch im Kampf gegen Kartelle und illegale Preisabsprachen. Allerdings geraten Kronzeugen zunehmend durch die nachfolgende Schadenersatzklagen unter Druck. Die Gefahr ist, dass sich künftig weniger Kronzeugen melden. Das wäre ein herber Rückschlag.
Auch beim Aufzugskartell in Österreich versuchen geschädigte Firmen Schadenersatz zu bekommen. Doch die Schadenshöhe ist sehr schwer festzustellen. Thanner: „Der zivilrechtliche Prozess dauert schon vier Jahre.“