Wirtschaft

Kritik an "neuen Hürden" bei Beantragung des Härtefallfonds

Vor kurzem ging der Härtefallfonds, die Unterstützungsmaßnahme der Regierung für von der Pandemie getroffene Selbstständige, in die dritte Phase. Zwischen 2. August und 31. Oktober können Förderungen für bis zu drei Monate - Juli, August und September 2021 - rückwirkend beantragt werden. Dem Sozialdemokratischen Wirtschaftsverband und der FPÖ stößt allerdings eine Neuerung in der Antragstellung sauer auf: Zur Beantragung des Härtefallfonds braucht es ab jetzt eine Handy-Signatur zur Identifikation.

„Dass der Härtefallfonds nun in die dritte Phase geht -zwar auf den letzten Drücker, aber doch- ist prinzipiell sehr positiv zu bewerten und erfüllt eine Forderung, die wir seit langer Zeit stellen. Daher ist es mir auch völlig unverständlich, warum bei der Antragsstellung zu Phase 3 neue Hürden aufgebaut wurden“, so Christoph Matznetter, Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes (SWV), in einer Aussendung.

Alternativen gefordert

Der SWV fordert, dass "die Antragseinbringung zum Härtefallfonds alternativ auch über alle Finanzamtaußenstellen, Gemeindeämter und WKO-Bezirksstellen erfolgen kann“, betont Matznetter. Damit könnte man auch offline den Antrag auf Auszahlung aus dem Härtefallfonds stellen.

FPÖ-Wirtschaftssprecher Erwin Angerer ortet ebenfalls via Aussendung "von Anfang an" bürokratische Hürden und undurchsichtige Vorgaben. Die Identifizierung via Handysignatur nennt er "die nächste Pflanzerei".