Wirtschaft

Kostenersatz für innerbetriebliche Tests ab 15. Februar

Ab 15. Februar wird es einen Kostenersatz für innerbetriebliche Tests auf das Coronavirus geben.

Das kündigte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) am Freitag auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) an.

Registrierung

Pro durchgeführtem Antigentest wird es einen Zuschuss von zehn Euro geben, der im Nachhinein zu verrechnen ist.

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Unternehmen, die innerbetriebliche Tests anbieten, können sich dafür ab kommendem Montag bei der Wirtschaftskammer (WKÖ) registrieren.

Anspruch

Wie Schramböck betonte, sollen dieses Tests nicht nur Mitarbeiter, sondern auch deren Angehörige und die Bürger in den jeweiligen Gemeinden in Anspruch nehmen können.