Kompromiss bei der Gewerbeordnung
Von Franz Jandrasits
Die grenzenlose Freiheit gibt es für Gewerbetreibende nicht, auch wenn sich die Regierungsparteien am Donnerstag im Wirtschaftsausschuss des Parlaments auf einen Reform-Kompromiss einigen konnten. Der Verhandlungsstand am Donnerstag kam aber der – von der SPÖ geforderten – so genannten Single License schon recht nahe. Single License bedeutet, dass mit einem Gewerbeschein alle freien Gewerbe ausgeübt werden dürfen. Auch wenn die Berechtigung für eines der 80 Teil-geregelten Gewerbe gilt. Die ÖVP stimmte am Abend einer Vereinfachung der Gewerbeanmeldung weitgehend zu.
Die Kompromiss-Variante: Inhaber einer Gewerbeberechtigung dürfen bis zu 30 Prozent des Umsatzes ihres Hauptgewerbes in einem anderen Gewerbe erzielen, ohne einen zusätzliche Gewerbeschein zu lösen. Werden mehrere Gewerbe innerhalb einer Fachgruppe der Wirtschaftskammer betrieben, ist ebenfalls nur einmal Grundumlage fällig. Für die Wirtschaftskammer heißt das: bis zu acht Millionen Euro weniger Einnahmen. Erst bei Überschreitung der 30-Prozent-Umsatzgrenze wird eine zweite Gewerbeberechtigung notwendig. Dafür ist aber ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen, so kann die Erweiterung auch durch eine Online-Registrierung erfolgen.
Ein Teil der Reform ist auch eine Reduzierung der 80 reglementierten Gewerbe. Von einer Halbierung der Zahl, die die SPÖ forderte, ist diese aber weit entfernt. Sie dürfte so gering ausfallen, dass sie mit freiem Auge gerade noch sichtbar ist. Zuletzt wurde vor allem über die Zusammenlegung von Gewerben verhandelt, nicht aber über das Verschieben von Gewerben in den freien Bereich. Die Details sollen bis zur Behandlung der Gewerbeordnung im Parlament kommende Woche geklärt werden.
Streit um Anlagenrecht
Viel schwieriger ist eine Einigung auf Änderungen im Betriebsanlagenrecht. Die dafür nötige Zweidrittel-Mehrheit mussten sich SPÖ und ÖVP von der FPÖ holen. Die Grünen hatten die Reform bereits vor konkreten Verhandlungen abgelehnt. Sie befürchten durch das Zusammenlegen von Landes- und Bundeskompetenzen Nachteile für Anrainer in Genehmigungsverfahren.