Wirtschaft

„Kodex für börsenotierte Konzerne ist wirkungslos“

Im Herbst 2002 wurde der sogenannte Corporate-Governance-Kodex ins Leben gerufen. Er beinhaltet Regeln für das richtige Geschäftsverhalten börsenotierter Konzerne. Er ist grundsätzlich rechtlich unverbindlich und stellt eine bloß freiwillige Selbstverpflichtung dar, auch wenn sich ein Teil der Regeln in Gesetzen wiederfindet. „Die Akzeptanz und Anwendung des Kodex ist sehr stark verbesserungswürdig“, sagt Christina Wieser von der Abteilung Betriebswirtschaft der Arbeiterkammer Wien. Denn 16 im Prime Market der Wiener Börse enthaltenen Unternehmen unterwerfen sich dem Kodex gar nicht, nur drei (DO&CO, voestalpine und Wienerberger) halten alle Regeln ein.

Der Verfassungsrechtler Konrad Lachmayer hat nun für die AK den Kodex unter die Lupe genommen. Ergebnis: Ein Anspruch auf staatliche Legitimation ist nicht gegeben. Die Problematik beginne beim 25-köpfigen Arbeitskreis. „Er ist weder ein privater Verein noch ein staatlicher Beirat“, sagt Lachmayer. Somit sei er als privat und damit informell zu betrachten. Nach welchen Kriterien die Auswahl der Mitglieder erfolge, sei unbekannt. Zu den Mitgliedern zählen Kapitalmarktbeauftragter Wolfgang Nolz (Vorstand) und Anlegerschützer Wilhelm Rasinger, aber auch Meinl-Anwalt Georg Schima oder der umstrittene Investor Rupert Staller.

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Weiters kritisiert Lachmayer fehlende Verfahrensregeln. „Der Beschlussfassungsmechanismus ist nicht bekannt, es gibt keine Abstimmungsergebnisse, Sitzungsprotokolle oder Jahresberichte. Es besteht keine Transparenz.“ Für AK-Experten Heinz Leitsmüller ist der Kodex „wirkungslos. Er hat zu keinen Veränderungen geführt.“ Die AK fordert zum einen, dass sie als Vertreter der Arbeitnehmer selbst in den Arbeitskreis aufgenommen wird, zum anderen will sie den Kodex auf Gesetzesebene stellen.

Fritz Mostböck, als Vertreter der Vereinigung für Finanzanalyse im Arbeitskreis, verteidigt den Kodex. „Er soll kein Gesetzeswerk, sondern eine freiwillige Selbstregulierung sein.“ Das sei international üblich. Und Betrug könne der beste Kodex, selbst wenn er im Gesetz steht, nicht verhindern.