Wirtschaft

Keine Verfahrenshilfe für Peter Hochegger

Der umstrittene Ex-Lobbyist Peter Hochegger, der derzeit in Brasilien überwintert, muss zwei heftige Rückschläge vor Gericht hinnehmen. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat sowohl seinen Antrag auf Verfahrenshilfe im Strafverfahren als auch den im millionenschweren Schadenersatzverfahren gegen seine Ex-Geschäftspartner - darunter sind Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger, Ernst Karl Plech, die RLB OÖ und die Immofinanz - abgewiesen.

Im Strafverfahren wollte Hochegger sich die Verteidigerkosten sparen und auf den Steuerzahler überwälzen. Im Zivilverfahren um die dubiose Buwog-Provision wollte er, dass ihm die Justiz die Gerichtsgebühren von mehr als 300.000 Euro erlässt. Daraus wird jetzt nichts.

Konter des Anwalts

„Die Justiz glaubt Herrn Hochegger nicht, dass er vermögenslos ist“, sagt sein Anwalt Sven Thorstensen zum KURIER. „Wir haben alle Beweise erbracht, aber die Justiz übersieht diese zu unrecht.“ Nachsatz: "Die vom Gericht auferlegte Beweislast ist absurd. Denn er kann nicht etwas nachweisen, dass er nicht hat." So sollte Hochegger nachweisen, dass er keine Kreditkarte, kein Bankkonto, keine Sparbücher und keine Wertpapiere mehr habe.

Hochegger, der abzüglich eines von der Finanz gepfändeten Anteils nur 1.151 Euro Pension erhält, hat offenbar beim Oberlandesgericht gar keinen glaubwürdigen Eindruck hinterlassen. Die beiden Beschlüsse des OLG Wien sprechen eine eindeutige Sprache.

Keine Mieteinnahmen?

Hochegger war äußerst bestrebt, seine auf 1,6 Millionen Euro geschätzten Investitionen in Brasilien als nahezu wertlos darzustellen“, heißt es unisono in Gerichtsbeschlüssen. Zwar lasse sich mit dem Internetdienst Google Earth belegen, dass das Meer der Hotelanlage Paradiso do Sol, in die Hochegger investierte, gefährlich nahekomme, aber das gelte nicht für die Villenanlage Refugios Parajuru. Laut Gericht habe Hochegger nicht 600.000 Euro, wie früher angegeben, sondern 858.000 Euro in eine der Luxusvillen gepumpt. Da die Villen, die er unentgeltlich nutzen kann, vermietet werden, sei es „nicht nachvollziehbar, warum er an den Erträgen nicht beteiligt sein sollte“.

Vorwürfe bestritten

Indes hatte Hochegger vorgebracht, dass er seiner Cousine Gisela, die den Tourismus-Laden in Brasilien schupft, noch 350.000 Euro aus dem Villenbau schulde. Doch die diesbezüglichen Schuldverträge hält das Gericht für dubios. Denn: Vier Tage nach Abschluss dieser Verträge seien diese Forderungen schon fällig geworden sein. Es dränge sich für das Oberlandesgericht der Verdacht auf, „dass diese Verträge bloß geschlossen worden sind, um sein Eigentum an die Cousine bzw. deren Firma zu übertragen.“ Hochegger bestreitet das.

Das Gericht wirft ihm außerdem vor, dass er seit Beginn der Buwog-Ermittlungen im Jahr 2009 Zeit gehabt hätte, die Immobilien zu Geld zu machen und so für seine Verteidigungskosten vorzusorgen. Auch für die Gerichtskosten der Millionen-Klage hätte er Mittel flüssig machen können.

Angeblicher Wertverlust

"Hochegger sei vielmehr zuzumuten, Anstrengungen dahingehend zu unternehmen, Teile seines Liegenschafts- und Gesellschaftsvermögens (in Brasilien) zu belasten oder zu veräußern, um sich auf diese Weise liquide Mittel zu verschaffen, um die Kosten für die Gerichtsgebühren für die beabsichtigte Klage", heißt es in ersten Beschluss. "Vor allem habe Hochegger seine Vermögenswerte in Brasilien nur sehr zögerlich dargelegt." Welcher Wertverlust auf den Liegenschaften durch das eindringende Meer enstanden sei, kann nicht festgestellt werden,so das Gericht. Mehr noch: Überhaupt könne der derzeitige Wert der Liegenschaften Hocheggers in Brasilien nicht beziffert werden.

Undurchsichtige Verhältnisse

„Da die finanziellen Verhältnisse nach wie vor undurchsichtig sind“, lehnte das OLG auch die Verfahrenshilfe im Ermittlungsverfahren zum Buwog-Komplex ab. Es geht davon aus, dass Hochegger nach wie vor über beträchtliches Vermögen im Ausland verfügt. "Sein Versäumnis, insbesondere ausländische Vermögenswerte nicht bekannt zu geben, deckt sich jedoch mit seinem sonstigen, ersichtlichen und bemühten Verhalten, um eine Verschleierung seiner Vermögens- und Einkommensverhältnisse", heißt es in einem der beiden OLG-Beschlüsse. Diesen Vorwurf weist sein Anwalt Thorstensen aber vehement zurück.

Bilder in der Steiermark?

Wenn sich Peter Hochegger in Österreich aufhält, so wohnt er laut Kripo im Apartment 602 des Hotels seiner Cousine im steirischen Neuberg - unentgeltlich. Wohnung hat er hierzulande ebenso keine wie auch angeblich kein Vermögen.

"Die zwischenzeitig eingelangten Ermittlungsergebnisse der Landespolizeidirektion Burgenland vom 30. Jänner 2015 zeigen jedoch, dass er nicht nur gelegentlich bei seiner Cousine Gisela W. im Hotel in Neuberg nächtigte, sondern im Apartment 602 auch zahlreiche augenscheinlich aus seiner früheren Wohnung in der Wiener Sterngasse stammende Bilder deponiert hat", heißt es im OLG-Beschluss zum Strafverfahren. "Es fand sich dort in den sichergestellten Unterlagen ein für die Generali-Versicherung bestimmtes Email vom 12. September 2011, in welchem im Nachhang zu einer Versicherungspolizze Informationen zu 17 Bildern, einem "Portrait Dr. Peter Hochegger" und einer Statue/Skulptur im Gesamtwert von zirka 66.000 Euro samt Fotos übermittelt wurde", heißt im OLG-Beschluss weiter."Ein Großteil der Bilder konnte noch im Jänner 2015 im Apartment 602 vorgefunden werden." Nachsatz: "Zu den ihm vom Gericht am 5. Februar übermittelten Ermittlungsergebnissen äußerte sich Peter Hochegger nicht."