Zu viel gesehen: Was tun?
Von Nicole Thurn
Die brisanten Panama Papers haben in dieser Woche die Schlagzeilen beherrscht. Ungezählte Daten enttarnten internationale Staatschefs, Unternehmer und Prominente als potenzielle Steuerhinterzieher und Geldwäscher. Doch was, wenn man als Mitarbeiter in der eigenen Firma üble Machenschaften entdeckt?
Der Whistleblower bekam spätestens mit dem einfachen CIA-Mitarbeiter Edward Snowden, der das Überwachungsnetz der Geheimdienste enttarnte, ein Gesicht. Einige österreichische Firmen haben intern nach den Wirtschaftsskandalen der vergangenen Jahre bereits Whistleblower-Hotlines, Compliance-Abteilungen und Verhaltenskodices eingeführt. All das soll Korruption verhindern oder aufdecken.
Mit Anfang 2016 hat auch die Plattform www.bkms-system.net/wksta der österreichischen Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft nach zwei Jahren Probe ihren offiziellen Betrieb aufgenommen. Mitarbeiter können dort anonym Hinweise und Beweismaterial hochladen, anonym mit der Staatsanwaltschaft kommunizieren und so bei der Aufklärung von schweren Straftaten im Bereich Wirtschaftskriminalität mithelfen. Gemeldet werden können Verdachtsfälle zu Korruption, Sozialbetrug und Bilanz- und Kapitalmarktdelikten.
In HaftDer Fall Swissleaks zeigt, dass der Schuss nach hinten losgehen kann: Ein Mitarbeiter der Schweizer Bank HBSC gab Kundendaten von potenziellen Steuerhinterziehern an Behörden weiter, er wurde Ende 2012 zu fünf Jahren Haft wegen Wirtschaftsspionage verurteilt. Der Verrat von Geheimnissen ist in Österreich immer dann strafbar, wenn er einen gerichtlichen Tatbestand erfüllt – wie die Verletzung eines Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses.
Gundi Wentner, Partnerin in der Wirtschaftsprüfungskanzlei Deloitte, meint: "Schwerwiegende Fälle wie aus den Panama Papers würde ein einfacher Mitarbeiter oder eine einfache Führungskraft gar nicht mitbekommen." Kleinere Betrugsfälle kämen zwar in Firmen immer wieder vor, Mitarbeitern rät Wentner jedoch dringend davon ab, Detektiv zu spielen: "Sich gegenseitig zu bespitzeln wäre fatal für die Unternehmenskultur. Den Verdächtigen zur Rede zu stellen, ist auch nicht Aufgabe des Mitarbeiters. Einen konkreten Verdacht sollte man unbedingt dem Vorgesetzten melden."
Die Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei Deloitte könnten verdächtige Klienten intern melden, bei konkretem Verdacht würde es dann zu einer Anzeige kommen. "Das ist meines Wissens aber noch nicht passiert", sagt Wentner.