Wie ein Gehaltsbonus in Österreich aussieht
Kürzlich erregte US-Popstar Taylor Swift die Aufmerksamkeit der Arbeitswelt. Sie soll während ihrer Eras-Tour Crew-Mitgliedern und Truck-Fahrern einen 100.000-Dollar-Bonus ausbezahlt haben. Die Meldung ging um die Welt. "Sign me up for that job" (übersetzt „Meldet mich für diesen Job an“) hieß es auf sozialen Medien. Der Popstar könne sich das jedoch auch locker leisten, schreibt der Spiegel. Ihre Tour soll bereits 1,6 Milliarden US-Dollar eingespielt haben. Dennoch sei der Betrag sehr "großzügig", wie Michael Scherkenbach (CEO von Shomotion, einem Logistikunternehmen) in einem CNN-Interview bemerkt. So liegt ein "typischer Bonus-Betrag" bei 5.000 bis 10.000 US-Dollar: "Diese große Menge ist also unglaublich."
Wie solche Bonus-Zahlungen in Österreich aussehen könnten? Zunächst erklärt Arbeiterkammer-Jurist Alexander Tomanek, dass hierzulande Gehaltsboni rechtlich nicht geregelt sind. Sie fielen unter den Bereich der variablen Entgeltbestandteile: „Das kann eine Prämie, eine Provision oder eben ein Bonus sein.“ Beispielsweise vereinbaren Arbeitgeber immer wieder eine Gewinnbeteiligung mit ihren Mitarbeitern.
Wichtig sei es, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um Missverständnisse zu vermeiden, vorab genau vereinbaren, wofür sie sich entscheiden und was für einen solchen Bonus erfüllt werden muss.
Wie unterscheiden sich jedoch die " variablen Entgeltbestandteile"?
Prämie: wird auch Prämienlohn genannt und ist eng mit der Leistung eines Mitarbeitenden verbunden. Denn zusätzlich zum "normalen" Gehalt erhält man monatlich eine Sonderzahlung, wenn man gewisse zuvor abgesprochene und über das gewöhnliche Maß hinausgehende Zusatzleistungen erbringt.
Provision: ähnlich sieht es auch bei der Provision aus, denn auch sie ist, wie auf der WKO-Seite erklärt wird, nicht "fix". Sie werde nur bei Erfüllung von bestimmten Voraussetzungen ausbezahlt. Die Provision ist "eine Beteiligung des Arbeitnehmers am Wert von Geschäften des Unternehmens, die durch die Tätigkeit des Arbeitnehmers (z.B. Vermittlung, Geschäftsabschluss) zustande kommen", schreibt die WKO.
Gratifikation: Laut dem Gabler Wirtschaftslexikon ist eine Gratifikation eine Sonderzuwendung, die der Arbeitgeber aus bestimmten Anlässen zusätzlich erhält. Etwa an Weihnachten, zum Dienstjubiläum oder als eine Art Urlaubsgeld. Auch Gratifikationen seien jedoch als "Anerkennung für geleistete Dienste und Anreiz für weitere Dienstleistung" zu verstehen.