Wirtschaft/Karriere

Rechtstipp: Muss vor einer Kündigung eine Verwarnung kommen?

Frage am JOB-Telefon zum Thema Kündigung: Ich wurde aufgrund eines persönlichen Fehlverhaltens gekündigt. Muss nicht vorher eine Verwarnung ausgesprochen werden, bevor mein Dienstverhältnis beendet werden kann?

Andrea PotzDas kommt darauf an. Wenn die Kündigung wegen Sozialwidrigkeit angefochten wird, muss der Arbeitgeber die Kündigung rechtfertigen. Ein persönliches Fehlverhalten kann dann ohne vorangegangene Verwarnung ein möglicher Rechtfertigungsgrund für eine Kündigung sein. Durch eine Verwarnung soll den Arbeitnehmer die Gelegenheit gegeben werden, ihr Verhalten zu korrigieren. Falls ein Fehlverhalten nicht zu gravierend ist oder auf einer mangelhaften Arbeitsleistung beruht, wird zuerst die Möglichkeit eingeräumt, aus Fehlern zu lernen, bevor man das Arbeitsverhältnis kündigt. Sollte aus dem Verhalten der Arbeitnehmer aber bereits ersichtlich sein, dass eine Ermahnung keinen Erfolg hätte, kann sie unterbleiben.