Wirtschaft/Karriere

Rechtstipp: Muss ich im Krankenstand erreichbar sein?

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Frage am JOB-Telefon zum Thema Krankenstand: Ich war im Krankenstand, habe das auch so an meinen Arbeitgeber weitergegeben und plötzlich hat mein Chef angerufen. Es ging um eine Auskunft. Muss ich dafür auch im Krankenstand zur Verfügung stehen und ist so ein Anruf überhaupt zulässig?

Michael Leitner: Der Dienstnehmer kann auch während seines Krankenstandes verpflichtet sein, dem Dienstgeber für wichtige Informationen zur Verfügung zu stehen. Dies hängt jedoch vom Einzelfall ab. Dabei wird darauf abgestellt, wie krank der Dienstnehmer und wie dringend die Angelegenheit ist. Außerdem ist der wirtschaftliche Schaden, welcher eintreten könnte, wenn die Auskunft unterbleibt, zu berücksichtigen.

Der Dienstgeber hat sein Informationsersuchen konkret zu formulieren, sodass der Dienstnehmer weiß, welche Informationen benötigt werden und wieso allenfalls ein Schaden droht. Allerdings darf durch das Informationsersuchen und die Auskunft der Genesungsprozess des Dienstnehmers nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Kommt der Dienstnehmer dem Informationsersuchen trotz konkreter Ausformulierung des Dienstgebers und dem Aufzeigen drohender Schäden nicht nach, so kann dies einen Verstoß gegen die Treuepflicht darstellen.