Wenn man im Urlaub krank wird: Das ist zu tun
Von Theresa Kopper
Etwas Falsches gegessen, zu viel Sonne oder ein Ausrutscher am nassen Beckenrand des Hotelpools. Im Urlaub kann schnell etwas passieren und statt der Liege am Strand landet man dann im nächstgelegenen Krankenhaus. Die Frage, die sich Arbeitnehmer dann oft stellen müssen: Kann der Urlaub auch zum Krankenstand werden? „Ja“, sagt Arbeitsrechtsexperte Alexander Tomanek von der Arbeiterkammer Wien. „Nämlich dann, wenn die Krankheit länger als drei Kalendertage dauert. Dann unterbricht sie den Urlaub.“
3-tägige Krankheit unterbricht den Urlaub
Wichtig sei in so einem Fall, dass man nach dreitägiger Krankheitsdauer den Arbeitgeber unverzüglich informiert. Außerdem muss die ärztliche Krankmeldung umgehend, das heißt, noch am Urlaubsort, erfolgen. „Eine Ferndiagnose oder diese später zuhause nachmachen zu lassen, ist unzulässig“, erklärt der Experte und fügt hinzu: „Wird man im Urlaub krank, gelten eigentlich dieselben Regeln wie bei einem Krankenstand in der regulären Arbeitszeit.“
Das gilt natürlich auch für die Rückkehr an den Arbeitsplatz, denn der Urlaub verlängert sich nicht automatisch um die Zahl der Krankenstandstage. Sind die eingetragenen Urlaubstage abgelaufen und ist der Arbeitnehmer wieder gesund, muss er die Arbeit auch wieder aufnehmen.
Krank im Ausland
Organisatorisch aufwendiger ist es, wenn man auf Reisen im Ausland ist. „Zusätzlich zur Krankmeldung muss der Arbeitnehmer am ersten Tag nach dem Urlaub seinem Arbeitgeber auch eine Bescheinigung vorlegen, dass diese von einem zugelassenen Arzt ausgestellt wurde“, sagt Tomanek.
Eine Ausnahme ist es nur dann, wenn man sich in einem öffentlichen Krankenhaus im Urlaubsland behandeln lässt. Dann entfällt die behördliche Bestätigung. Die ausgestellte Krankmeldung gilt es außerdem bei der jeweiligen Krankenkasse genehmigen zu lassen. Und ebenfalls wichtig: Sie muss im Gegensatz zu einer österreichischen Krankmeldung auch eine ärztliche Diagnose enthalten.
Versicherungsrechtlich abzuklären
Eine Erkrankung im Ausland wirft zudem versicherungsrechtliche Fragen auf. Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) ist man prinzipiell in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum abgesichert. Auch für Serbien, Montenegro und Bosnien-Herzegowina gilt sie. Der Versicherungsnachweis befindet sich auf der Rückseite.
In der Türkei braucht es nach wie vor einen sogenannten Auslandsbetreuungsschein. Diesen sollte man bei der Gebietskrankenkasse beantragen. Im Krankheitsfall wird er am Urlaubsort gegen einen örtlichen Krankenschein eingetauscht.
In allen anderen Staaten, in denen kein zwischenstaatliches Abkommen besteht – etwa der USA – sind die Behandlungskosten vorzustrecken. Entstandene Kosten können dann bei der heimischen Krankenkasse eingereicht werden. Diese werden je nach Krankenkasse zur Gänze ersetzt oder zumindest zum Teil in jener Höhe, die die gleiche Behandlung bei einem Vertragsarzt im Inland gekostet hätte. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte aber vor Reiseantritt eine private Krankenversicherung abschließen.
Was man tun darf
Krank zu sein im Urlaub ist unvorteilhaft, keine Frage. Doch vielleicht lässt sich der Krankenstand zumindest etwas mehr genießen, wenn man an einem der schönsten Orte der Welt verweilt. Ganz so einfach ist es natürlich nicht. „Im Krankenstand im Urlaub gelten auch diesbezüglich dieselben Regeln wie zuhause“, sagt Tomanek. Wird ein Arbeitnehmer also beispielsweise mit einem grippalen Infekt oder einer Angina krankgeschrieben, sollte er sich nicht am Strand aufhalten, sondern im Bett bleiben.
„Prinzipiell ist es aber im Einzelfall zu entscheiden, was man tun darf und was nicht. Das liegt natürlich auch an den Empfehlungen des Arztes.“ In jedem Fall muss man sich aber so verhalten, dass man möglichst bald wieder arbeitsfähig ist.