Gute Nachrichten für Mitarbeiter
Von Ulla Grünbacher
Mit Beginn des neuen Jahres sind einige Verbesserungen, die Arbeitnehmer betreffen, in Kraft getreten.
Wiedereingliederungshilfe
So erleichtert die Wiedereingliederungshilfe die Rückkehr schwer erkrankter Arbeitnehmer an den Arbeitsplatz. Wer nach einer schweren physischen oder psychischen Erkrankung mit mindestens sechs Wochen Krankenstand noch nicht fit für die vollständige Rückkehr ist, kann mit dem Arbeitgeber nun Teilzeit vereinbaren. Die Dauer kann bis zu sechs Monate – in Ausnahmefällen bis zu neun Monate – betragen.
Die Arbeitszeit kann auf 50 bis 75 Prozent des normalen Pensums reduziert werden. Der Arbeitnehmer erhält während dieser Zeit aliquot Krankengeld. Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat Vollzeit 2000 Euro im Monat verdient und im Krankenstand einen Krankengeldanspruch von 1200 Euro. Kehrt er zur halben Zeit in den Job zurück, winken jeweils 50 Prozent von Lohn und Krankengeld – also in Summe 1600 Euro.
Kindergeld-Konto
Mit 1. März 2017 werden die derzeit geltenden Pauschalvarianten des Kinderbetreuungsgeldes durch ein Kindergeld-Konto ersetzt. Dadurch sind Eltern flexibler, sie können die Bezugsdauer variabel zwischen 12 und 28 Monaten (eine Person) bzw. zwischen 14 und 35 Monaten (beide Elternteile) wählen. Die Gesamtsumme ist bei allen Varianten mit höchstens 15.449 Euro gleich. Dazu kommen 1000 Euro Partnerschaftsbonus, wenn die Betreuung 50:50 oder 60:40 aufteilt wird. Beim ersten Wechsel der Kinderbetreuung ist ein gleichzeitiger Bezug für ein Monat möglich. Nach wie vor kann das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld in Anspruch genommen werden. Die genannten Regelungen gelten für Geburten ab 1. März 2017. Neu ist auch der Papa-Monat. Es besteht aber kein Anspruch, dieser Familienzeitbonus muss mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.
Lohn- und Sozialdumping
Das neue Lohn- und Sozialdumping-Änderungsgesetz bündelt und verschärft bestehende Vorschriften. Der Hintergrund: Viele ausländische Firmen entsenden Arbeitnehmer nach Österreich, oft arbeiten sie hier zu Dumpinglöhnen. Das bringt österreichische Firmen und ihre Beschäftigten massiv unter Druck. "Deshalb wird der kollektivvertragliche Mindestlohn behördlich kontrolliert", sagt Walter Gagawczuk von der Arbeiterkammer. Strafbare Unterentlohnung liegt vor, wenn die Betroffenen nicht das ihnen laut Kollektivvertrag zustehende Gehalt bekommen. Alle Zahlungen, auch freiwillige Prämien, werden jetzt für diese Beurteilung herangezogen. Um Unterentlohnung zu vermeiden, sollten Firmen einmal jährlich Deckungsprüfungen durchführen.
Lohnerhöhung
2017 sind auch moderate Lohnerhöhungen in Sicht. Diese bewegen sich allerdings meist im oder unter dem Bereich der Inflationsprognose der Österreichischen Nationalbank von rund 1,5 Prozent. Nur die Metaller erhalten mit rund 1,68 Prozent mehr Gehalt.