Wirtschaft/Karriere

Big Brother am Arbeitsplatz

Arbeitgeber dürfen ihre Mitarbeiter kontrollieren. Aber nicht alle Methoden, die technisch möglich sind, sind erlaubt. „Es kommt darauf an, ob die persönliche Würde des Arbeitnehmers berührt wird“, sagt die Wiener Rechtsanwältin Katharina Braun. In Unternehmen mit Betriebsrat bedürfen Kontrollmaßnahmen der Zustimmung des Betriebsrats, in Betrieben ohne der Zustimmung aller betroffenen Mitarbeiter.
Dienstgeber können die private Internetnutzung untersagen. „Das wird heute häufig schon im Dienstvertrag vereinbart“, so Braun. Ist das der Fall, muss sich der Arbeitnehmer daran halten. Für wichtige Zwecke kann die Nutzung jedoch nicht untersagt werden. Erlaubt der Dienstgeber die private Internetnutzung, darf man auch privat im Netz surfen, die Dienstpflichten dürfen dabei jedoch nicht vernachlässigt werden. Der Zugriff des Arbeitgebers auf dienstliche eMails ist erlaubt, nicht aber auf private, das wäre ein Verstoß gegen das Briefgeheimnis. „Sobald er merkt, dass er eine private eMail liest, muss er damit aufhören“, sagt Braun.

Privat telefonieren & Zutrittskontrollen

Will der Arbeitgeber, dass der Mitarbeiter überhaupt nicht oder nur eingeschränkt am Diensthandy privat telefoniert, dann kann er das vereinbaren. Aber in dringenden Fällen wie einem familiären Notfall kann der Arbeitnehmer in jedem Fall kurz telefonieren. Telefonate dürfen nicht abgehört werden. Wie sieht es mit Zutrittskontrollen zum Büro aus? „Sie sind zulässig, der Unternehmer hat das Recht, fremde Personen fernzuhalten“, sagt die Anwältin. Lassen die Geräte Rückschlüsse auf Arbeitsleistung oder -dauer der Mitarbeiter zu, ist das nur bei entsprechender Betriebsvereinbarung gestattet. Die Videoüberwachung zum Zweck der Mitarbeiterkontrolle ist verboten. Ausnahme: Das Aufstellen von Kameras zur Aufklärung von Diebstahl.

Dienstwagen privat nutzen & krank feiern

Den Dienstwagen darf man in der Regel nur für den Weg von zu Hause ins Büro und nach Absprache für Dienstreisen verwenden. Der Arbeitgeber darf den Aufenthaltsort des Mitarbeiters über GPS orten, allerdings bedarf es dazu einer Betriebsvereinbarung. Wenn Mitarbeiter in Krankenstand gehen, kann der Dienstgeber die verdeckte Überwachung durch Detektive beauftragen. „Allerdings ist es nicht so, dass kranke Mitarbeiter ihre Wohnung nicht verlassen dürfen“, sagt Braun. Je nach Art der Krankheit ist es erlaubt, einzukaufen, spazieren oder ins Kaffeehaus zu gehen. „Einen Marathon zu laufen könnte aber schiefgehen“, nennt sie ein Beispiel.
Nutzt der Mitarbeiter Internet, Diensthandy oder Dienstwagen verbotenerweise privat, kann dies ein Entlassungsgrund sein. Andererseits darf bei der Überwachung nicht die Würde eines Mitarbeiters berührt werden. Bei der Beurteilung kommt es zu einer Abwägung der Interessen von Arbeitgeber und -nehmer. Die Menschenwürde wird etwa dann berührt, wenn der Mitarbeiter das Gefühl hat, ständig überwacht zu werden. Im Ernstfall kann der Arbeitnehmer beim Arbeits- und Sozialgericht auf Unterlassung der rechtswidrigen Überwachung klagen.