Wirtschaft

Informationsaustausch: Daten stopfen Schlupflöcher

Die EU-Kommission will den automatischen Informationsaustausch von Steuerdaten zwischen den EU-Staaten früher erweitern als bisher geplant: Ab 2015 sollen alle Einkünfte im Ausland davon umfasst sein. Derzeit ist vorgesehen, dass die sogenannte Amtshilferichtlinie ab 2015 fünf Einkommensarten umfasst: Gehälter, Pensionen, Lebensversicherungen, Grund und Boden sowie Verwaltungsvergütungen. Nur drei davon sind jedoch verpflichtend – und auch nur, wenn die Daten schon verfügbar sind.

Geht es nach der Kommission, soll der Datenaustausch ab 2015 (nicht wie geplant erst 2017) auch für Dividenden, Veräußerungsgewinne, Tantiemen, Kontoguthaben und sonstige Finanzerträge gelten. Hier soll er außerdem verpflichtend sein, unabhängig von der Daten-Verfügbarkeit.

„Den EU-Staaten entgeht pro Jahr eine Billion Euro aufgrund von Steuerhinterziehung und -vermeidung“, sagt EU-Steuerkommissar Algirdas Šemeta. „Indem wir alle Arten von Einkommen in den Datenaustausch einschließen, reduzieren wir die Möglichkeiten der Steuervermeidung.“

Vorbild FATCA

Die Initiative für die Ausweitung des Informationsaustausches kam von Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Spanien und Italien. Sie haben im Frühjahr ein europäisches Projekt nach dem Vorbild des amerikanischen FATCA angeregt. Baei FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) geht es darum, dass die USA von den EU-Staaten Steuer-Informationen über US-Bürger in Europa erhalten; es zwingt auch zum automatischen Informationsaustausch.

Wenn nun EU-Staaten mit den USA ein FATCA-Abkommen unterzeichnen (Österreich verhandelt noch), würden sie den USA mehr Daten liefern als den EU-Partnern – was EU-Gesetzen widerspricht. Deswegen soll nun ein „europäisches FATCA“ kommen, wie Šemeta sagt: „Damit ersparen wir uns Probleme, wenn ein EU-Staat nach dem anderen mit den Vereinigten Staaten einig ist.“

Mittlerweile haben sich der Initiative der „großen fünf“ zwölf weitere EU-Staaten angeschlossen. Finanzministerin Maria Fekter hat sich zuletzt skeptisch gezeigt, was eine Ausweitung des Info-Austausches angeht.

Der Vorschlag der Kommission muss von den Staaten einstimmig beschlossen werden.

Einmalig eine Milliarde Euro – und dann jährlich 50 Millionen Euro erwartet der heimische Fiskus aus der Besteuerung österreichischer Guthaben in der Schweiz. Das soll das neue bilaterale Abkommen zwischen Bern und Wien bringen, das eine breitere Bemessungsgrundlage als das bisherige hat.

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Dieses Zinsbesteuerungsabkommen der Eidgenossen mit der EU aus 2004 brachte laufende Einnahmen aus Zinserträgen von Österreichern in der Schweiz. Es gilt aber nur für bestimmte Finanzprodukte, außerdem behält die Schweiz die gesamte Abgabe selber ein, wenn es sich um einen Schweizer Schuldner handelt.

Schließlich werden nur 75 Prozent der einbehaltenen Quellensteuer an die EU-Staaten überwiesen, 25 Prozent gehen als Verwaltungsaufwand an die Schweiz. Daher hob die Schweiz 2012 von Zinserträgen der EU-Bürger 615,4 Mio. Franken ein, überwiesen wurden davon aber nur 461,6 Mio. Franken (372,41 Mio. Euro).