Wirtschaft/Immo

Zum Auto abstellen oder Geld verdienen

Wer einen hat, muss nicht stundenlang im Kreis fahren. Wo es zu wenige gibt, wird oft gestritten. Und wer seinen Parkplatz nicht selbst nutzt, kann damit Geld verdienen. IMMO fasst zusammen worauf es bei der Nutzung, beim Kauf und beim Vermieten ankommt.

Einen Stellplatz kaufen

Gibt es in der eigenen Garage nicht genug Parkplätze, kann man in einem Haus in der Nähe einen Stellplatz erwerben oder mieten. Bei neu errichteten Objekten müssen sich Interessenten jedoch ein wenig gedulden. "Bei der erstmaligen Begründung von Wohnungseigentum an einer Liegenschaft gibt es Sonderregelungen", sagt Karin Sammer, Wohnrechtsexpertin des Österreichischen Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI). "Innerhalb der ersten drei Jahre ab Wohnungseigentumsbegründung kann man Wohnungseigentum an einem Stellplatz nur in Kombination mit einer Wohnung erwerben. Hausfremde Personen können zumindest innerhalb dieser Sperrfrist keinen Abstellplatz kaufen, selbst wenn mehr Plätze als Wohnungen vorhanden wären."

Privatpersonen, die ihr Geld in Immobilien anlegen wollen, entscheiden sich jedoch nur selten für einen Parkplatz. „Es kommt vor, dass Bauträger mehr Parkplätze errichten als sie müssten und dann ganze Stellplatz-Pakete zum Verkauf anbieten. Die Käufer sind meist Profis, das ist eine ganz spezielle Zielgruppe“, sagt Sandra Bauernfeind, Leiterin der EHL Immobilien Management GmbH.

Nebenwirkungen des Eigentums

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Wenn man Wohnungseigentum erwirbt – egal, ob an einer Wohnung oder an einem Parkplatz –, ist man Miteigentümer der Liegenschaft. Als solcher zahlt man (entsprechend der Nutzwerte des eigenen Objektes) an den allgemeinen Kosten des Hauses mit. Gibt es keine abweichende Vereinbarung, zahlt also jeder Garagenplatz-Eigentümer anteilig an den Bewirtschaftungskosten des Hauses mit – von der Sanierung bis zu den Betriebskosten. Das gilt auch vice versa: Eigentümer einer Wohnung müssen sich beteiligen, wenn etwa das Garagentor repariert wird. „Natürlich ist auch ein abweichender Aufteilungsschlüssel möglich. Dafür ist eine einstimmige und schriftliche Vereinbarung aller Eigentümer nötig“, sagt ÖVI-Expertin Karin Sammer. Potenzielle Käufer sollten einen Blick ins Grundbuch werfen. Auch im Wohnungseigentumsvertrag kann eine solche Vereinbarungen ersichtlich sein.

Einen Parkplatz verkaufen

Früher galt ein Parkplatz als Zubehör zur Wohnung und war untrennbar mit dieser verbunden. Seit 2001 kann man diesen als selbstständiges Eigentum erwerben und verkaufen. Wer später die Wohnung veräußern möchte, sollte bedenken, dass viele Interessenten gerne einen Stellplatz dabei hätten. Ist der schon weg, könnte das den Wert mindern.

Den Stellplatz vermieten

Als neutrale Räumlichkeit fällt die Vermietung eines Parkplatzes nicht unter die Anwendung des Mietrechtsgesetzes (MRG): Die Höhe der Miete kann frei vereinbart werden (je nach Lage zwischen 70 und 300 Euro) und es gibt keinen Kündigungsschutz. Wird der Platz jedoch mit einer Wohnung mitvermietet, unterliegt dieser ebenso den mietrechtlichen Bestimmungen wie die Wohnung.

Streit um freie Flächen

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In vielen älteren Häusern sind die Parkplätze im Hof allgemeine Teile der Liegenschaft. Sehr oft gibt es mehr Autobesitzer als freie Flächen. Dann gilt: Wer zuerst kommt, parkt zuerst. Um Konflikte zu vermeiden, können die Bewohner eine Benützungsregelung vereinbaren. Die gilt auch für neue Mieter oder Eigentümer. Wer in ein Haus einziehen will, sollte daher bei der Verwaltung nachfragen, ob es entsprechende Vereinbarungen gibt.

Neue Bauordnung, weniger Plätze?

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Am 30. Juni 2014 wurde die Novelle der Wiener Bauordnung beschlossen. Eine wesentliche Änderung betrifft die Stellplatzverpflichtung: Früher musste für jede neu gebaute Wohnung ein Parkplatz gebaut werden, jetzt ist pro 100 Quadratmeter Nutzfläche ein Stellplatz zu errichten. „Vor allem in Häusern mit kleineren Vorsorgeobjekten kommt nun oft ein Platz auf zwei Wohnungen“, sagt Sandra Bauernfeind von EHL. „Das genügt auch, denn in innerstädtischen Lagen, wo die öffentliche Anbindung gut ist, gibt es immer mehr Mieter, die gar kein Auto haben und lieber mit dem Rad oder der U-Bahn fahren. Wird hingegen für Eigennutzer und Familien gebaut, wird meistens für jede Wohnung ein Parkplatz errichtet – auch wenn sie kleiner als 100 Quadratmeter ist.“