Wie kann man die Verwaltung kündigen
Von Ursula Horvath
Ich bin mit dem Verwalter nicht zufrieden und habe auch schon mit einigen anderen Eigentümern gesprochen. Nachdem 56 Prozent zugestimmt hatten, habe ich dem Verwalter einen Brief mit der Kündigung geschickt. Er sagt aber, diese Kündigung wäre ungültig. Ich dachte, die einfache Mehrheit genügt? Wer ist im Recht?
Zunächst müssen die Wohnungseigentümer eine Mehrheit gerechnet nach den im Grundbuch ersichtlichen Nutzwertanteilen zusammenbringen. In vielen Fällen erfolgt dies durch eine Abstimmung bzw. Beschlussfassung. Wenn Sie einen Umlaufbeschluss machen, müssen an alle Wohnungseigentümer Stimmzettel versandt werden. Jeder Eigentümer muss die Möglichkeiten haben, mit Ja oder Nein zu stimmen. Außerdem muss am Stimmzettel der Rücksendetermin angeführt werden. Sobald die Stimmzettel ausgewertet sind, muss man allen Eigentümern das Abstimmungsergebnis zukommen lassen. Dies erfolgt durch Anschlag am Schwarzen Brett im Haus und durch Zusendung an alle Eigentümer. Jeder kann innerhalb eines Monats ab Anschlag des Beschlusses beim zuständigen Gericht einen Antrag einbringen, mit der Feststellung, dass der Beschluss wegen formeller Mängel, Gesetzwidrigkeit oder Fehlens der erforderlichen Mehrheit als rechtsunwirksam anzusehen ist. Wird kein solcher Antrag eingebracht, kann dem Hausverwalter das Kündigungsschreiben übermittelt werden.
Ich bin Eigentümer einer Wohnung und will nach 40 Jahren die Fenster austauschen lassen. Die Verwaltung hat drei Angebote eingeholt, die aber wegen des unterschiedlichen Leistungsumfanges nicht vergleichbar sind. Kann ich darauf bestehen, dass neue Angebote eingeholt werden?
Ich bin Wohnungseigentümerin und habe zwei älteren Damen im Haus dabei geholfen, alle notwendigen Unterlagen für den Einbau eines Treppenlifts zu organisieren. Der Verwalter sagt, ich soll ihm die Unterlagen geben, er kümmert sich um die Umsetzung und will dafür ein Extra-Honorar. Können wir den Lift auch ohne Einbeziehung des Verwalters einbauen lassen?
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13.1.2014, 10.00 bis 11.00 Uhr
Peter Hauswirth, Rechtsanwalt und Wohnrechtsexperte