Wer zahlt Gerichtskosten und Honorare?
Von Ursula Horvath
Ich bin Eigentümerin in einem Haus mit 44 Parteien. Ein Bewohner hat gegen die 43 anderen einen Prozess geführt und gewonnen. Wer zahlt jetzt die rund 3000 Euro, die an Gerichtskosten und Honoraren für Sachverständige und Anwälte anfallen? Die Verwaltung sagt, dass diese Ausgaben nur dann aus der Rücklage gedeckt werden können, wenn 100 Prozent der Eigentümer dafür sind. Das wird aber nie der Fall sein. Können wir die fehlende Zustimmung vom Außerstreitrichter ersetzen lassen?
Wurden die Eigentümer direkt geklagt und nicht die Wohnungseigentümergemeinschaft, sind grundsätzlich auch die Eigentümer zur Zahlung der Prozesskosten verpflichtet. Dabei ist zu beachten, dass diese solidarisch haften und daher der obsiegende Eigentümer auch bloß von einem Einzelnen die gesamten Kosten fordern kann. Dieser kann sich bei den übrigen im Prozess unterliegenden Parteien anteilsmäßig regressieren. Meines Erachtens ist die Meinung Ihrer Verwaltung, dass mit einer Zustimmung von 100 Prozent der Eigentümer die Prozesskosten aus der Rücklage gedeckt werden können, nicht zutreffend. Die Rücklage dient zur Bestreitung der im Gesetz vorgesehenen Liegenschaftsaufwendungen. Gerichtskosten Einzelner zählen nicht dazu.
Ich habe vor einigen Monaten eine Wohnung gekauft. Einige Nachbarn vermieten ihre Objekte überOnline-Plattformen tage- undwochenweise als Ferienwohnung. Es ist ein ständiges Kommen und Gehen im Haus. Wie kann ich mich dagegen wehren?
Wie und zu welchem Zweck ein Objekt verwendet werden kann, ergibt sich aus der privatrechtlichen Einigung der Eigentümer, also aus dem Wohnungseigentumsvertrag. Möchte jemand sein Objekt für tage- und wochenweise Vermietung zu touristischen Zwecken nutzen, stellt dies eine genehmigungsbedürftige Änderung dar. So lange dafür nicht die Zustimmung aller Wohnungseigentümer vorliegt, oder diese durch eine Entscheidung des Außerstreitrichters ersetzt wurde, kann jeder andere Eigentümer die Unterlassung dieser eigenmächtigen Änderung gerichtlich begehren.
Mir gehört eine Wohnung in einem Haus mit sechs Parteien. Es gibt nur einen Wasserzähler und eine Warmwasseraufbereitung für alle, abgerechnet wird nach Quadratmetern. Weil ich eine große Wohnung habe und allein lebe, zahle ich dabei drauf. Die Verwaltung sagt, es müssten zwei Drittel der Eigentümer für eine Umstellung nach Verbrauch sein. Aber dieanderen wissen natürlich, dass sie dabei schlechter aussteigen würden und sind dagegen. Welche anderen Möglichkeiten habe ich?
Das nächste Mal am KURIER Wohntelefon: Katharina Braun, Wohnrechtsexpertin und Rechtsanwältin
23. Jänner 2017 / 10 bis 11 Uhr