Wer kümmert sich um die Bekämpfung von Mäusen?
Ich bin Mieterin einer Altbauwohnung in Wien und habe kürzlich eine Maus im Erdgeschoß gesehen. Wer kümmert sich um die Bekämpfung von Mäusen?
Bei vereinzelt in der eigenen Wohnung auftretenden Mäusen müsste der Mieter selbst dafür sorgen, dass etwas dagegen unternommen wird. Anders bei einer Mäuseplage, die das gesamte Haus betrifft: Hier hätte der Vermieter für die Bekämpfung zu sorgen und allenfalls eine Schädlingsbekämpfungsfirma zu beauftragen. Die Kosten würden dann über die Betriebskosten getragen werden. Eine etwaige Mietzinsminderung käme nur dann in Betracht, wenn der Mietgegenstand nicht vertragsgemäß nutzbar ist und der Mieter das Problem nicht selbst verursacht hat.
Über meiner Wohnung wird ein Dachausbau vorgenommen. Dabei sind Wasserflecken an der Decke meiner Wohnung entstanden. Wie soll ich nun weiter vorgehen?
Sie sollten das Auftreten von Wasserflecken umgehend dem Vermieter beziehungsweise der Hausverwaltung mitteilen, damit diese Maßnahmen veranlassen können, um mögliche Wassereintritte zu verhindern. Bei Störungen des Wohnungsgebrauches, beispielsweise weil Sie Räume nicht im vollen Umfang vertragsgemäß nutzen können, sollten Sie beim Vermieter Mietzinsminderungsansprüche geltend machen. Auch eine Mitteilung an die jeweils zuständige Baubehörde – etwa in Wien an die Magistratsabteilung 37 – kommt in Betracht.