Wirtschaft/Immo

Sonnenstrom: Wenn der eigene Balkon zum Kraftwerk wird

Strom selbst zu produzieren liegt aktuell im Trend. Für Hausbesitzer ist die Installation einer eigenen Photovoltaik-Anlage am Dach eine gute Möglichkeit, um unabhängig von Stromanbietern zu werden. Aber auch Wohnungsmieter oder -eigentümer mit Balkon können selbst Strom erzeugen. Wenn auch in einem viel kleineren Rahmen können mit einem sogenannten Balkonkraftwerk die laufenden Stromkosten langfristig reduziert und zusätzlich ein Beitrag zur Energiewende geleistet werden.

Nach Süden

Das Balkonkraftwerk ist für alle Nutzer sinnvoll, die einen Südbalkon haben. Es ist aber auch für Balkone, die nach Südwesten beziehungsweise Südosten ausgerichtet sind, geeignet. Ohne Speicher ist der Strom allerdings nur verfügbar, wenn die Sonne scheint, vor allem also über Mittag, wenn die wenigsten Menschen zu Hause sind. Es lohnt sich daher, Elektrogeräte wie Geschirrspüler oder Waschmaschine zu timen.

Die Größe der Anlage entscheidet über die Leistungsfähigkeit und schlussendlich auch die Kosten. Ein 800-Watt-Balkonkraftwerk sollte unter Idealbedingungen im Jahr 800 kWh produzieren. Der Preis dafür liegt bei rund 1.500 Euro ohne Zubehör. Im Gegensatz zu Photovoltaikanlagen am Dach gibt es für Balkonanlagen aber keine Bundesförderung durch die Oemag.

Einfache Montage

Die Montage ist in den meisten Fällen relativ simpel, wie auch Stephan Gruber von Green Solar aus Villach bestätigt: „Unsere Balkonkraftwerke werden einfach per Edelstahlkabelbindern am Balkongeländer befestigt. Dank des ultradünnen Designs von nur 0,5 cm sind die einzelnen Paneele besonders leicht, was die Montage deutlich vereinfacht.“ Je nach Platzbedarf kann der mitgelieferte Wechselrichter entweder direkt am Balkongeländer angebracht werden oder beispielsweise ganz einfach hinter einem Blumentopf oder Balkonmöbel versteckt werden. Der Wechselrichter wandelt den Strom, den die Anlage produziert, so um, dass er im Haushalt verwendet werden kann.

Die Einspeisung muss direkt in eine Wandsteckdose erfolgen. Man sollte nicht mit Verlängerungskabeln oder Steckdosenleisten hantieren. Zwei Wochen bevor die Mini-Anlage in Betrieb geht, muss sie per formlosem Schreiben dem Netzbetreiber gemeldet werden.

Was sagt das Wohnrecht?

Rechtsanwältin Sandra Cejpek erklärt dazu Folgendes: „Sofern nur mittels Kabelbindern eine Verbindung zwischen den Paneelen und der Absturzsicherung der Balkone hergestellt wird, bedarf dies keiner Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer. Da diese Paneele jedoch die Optik des Gebäudes beeinträchtigen, könnte – je nachdem wie genau man es nimmt – doch die Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer eingeholt werden müssen. Jedenfalls ist sie erforderlich, wenn die Außenhaut durchbrochen oder eine Steckdose im Freibereich errichtet werden muss. Aus meiner Sicht ist es unter dem vereinfachten Verfahren zu subsumieren. Dabei ist jeder Wohnungseigentümer von dem geplanten Umbau zu verständigen und die Frist von zwei Monaten abzuwarten, um hier die Zustimmungsfiktion zu verwirklichen.“

Der Verein für Konsumentenschutz empfiehlt allen, die selbst Strom produzieren, den Versicherungsschutz (Haushalt/Eigenheim) zu prüfen und nachzufragen, ob die Anlage in den bestehenden Vertrag integriert werden kann.

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