Muss ich die Sauna, die der Mieter eingebaut hat, ablösen?
Von Ulla Grünbacher
Ich habe meine Doppelhaushälfte vermietet, der Mieter zieht nun nach elf Jahren aus. Welche Investitionen, die der Mieter getätigt hat, muss ich ablösen? Der Mieter hat zum Beispiel eine Sauna einbauen lassen. Kann ich auch darauf bestehen, dass der Mieter die Sauna abmontiert?
Aufwendungen für die Investitionen des Mieters sind immer dann zu ersetzen, wenn dies vertraglich vereinbart ist oder wenn die Aufwendungen zu einer wesentlichen Verbesserung geführt haben und über die Mietdauer hinaus wirksam und von Nutzen sind. Die zu ersetzenden Aufwendungen laut Mietrechtsgesetz sind im Wesentlichen die Umgestaltung von Wasserleitungs-, Lichtleitungs-, Gasleitungs-, Beheizungs- und Sanitäranlagen sowie die dem Stand der Technik entsprechende Ausstattung und Erneuerung einer schadhaft gewordenen Heiztherme oder eines Warmwasserboilers. Die Sauna ist unter diesen Wortlaut nicht zu subsumieren. Oft finden sich jedoch Vereinbarungen in Mietverträgen, die den Ersatz von Aufwendungen an die Zustimmung des Vermieters knüpfen. Sollte der Vermieter der Errichtung einer Sauna nicht zugestimmt haben, kann er jedenfalls darauf dringen, dass diese entfernt wird.
Ich habe meine Wohnung für fünf Jahre vermietet. Der Mietvertrag läuft nun aus, aber der Mieter möchte noch für drei Monate verlängern. Kann ich den Vertrag für diese kurze Zeit verlängern und wenn ja, wie? Muss die Verlängerung vergebührt werden?
In unserem Haus wurde von der Gemeinschaft beschlossen, dass jeder Wohnungseigentümer seine Fenster selbst sanieren muss. Dieser Beschluss der Mehrheit wurde im Protokoll der Eigentümerversammlung festgehalten. Nun haben wir eine neue Hausverwaltung und diese hat einem neuen Wohnungseigentümer die Fenster auf Kosten der Gemeinschaft finanziert. Ist das rechtens?
Wir sind Besitzer eines Reihenhauses im Wohnungseigentum. Darf man den Garten einzäunen? Wie hoch darf ein Zaun zwischen den Reihenhaus-Gärten sein?
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Sandra Cejpek, Kanzlei Anwalt Guntramsdorf