Muss der Verwalter Bleirohre im Wohnungseigentum austauschen?
Von Ulla Grünbacher
Wir sind Wohnungseigentümer. Ist der Verwalter verpflichtet, die Bleirohre in unserem Haus austauschen zu lassen?
Im Falle der Vermietung gibt es im Mietrechtsgesetz eine Erhaltungspflicht bei drohender Gesundheitsgefährdung. Eine ähnliche Verpflichtung gibt es im Wohnungseigentumsgesetz nicht. Allerdings kann die Mehrheit der Wohnungseigentümer einen Beschluss fassen, die Rohre auszutauschen und dem Verwalter eine diesbezüglich Weisung erteilen.
Ich bin dabei, meine Wohnung in einem Haus, das nach 1953 errichtet wurde, zu vermieten. Was ist dabei zu beachten?
In unserem Mischhaus, wir sind Wohnungseigentümer, gibt es immer wieder Probleme mit der Nutzung des gemeinsamen Hofs. Der Hausverwalter ist zur Lösung dieses Problems nie erreichbar. Wie kann man den Verwalter abberufen?
Die Mehrheit der Eigentümer kann den Verwaltungsvertrag kündigen. Wenn der Verwalter selbst Eigentümer ist, darf er bei dem Kündigungsbeschluss nicht mitstimmen, da er hier einem Interessenskonflikt unterliegt. Allerdings ist er bei der Abstimmung über eine neue Verwaltung in die Beschlussfassung wieder mit einzubeziehen, sonst kommt dieser Beschluss nicht wirksam zustande.
Ich habe eine Wohnung auf drei Jahre befristet vermietet. Kann ich den Vertrag für ein Jahr verlängern?
Wir planen eine Wohnung zu erwerben, die im Baurecht vergeben wird. Das Baurecht läuft laut Kaufvertrag auf 99 Jahre. Wie hoch der Baurechtzins ist, ist im Vertrag nicht vereinbart. Nun wurde mir eine Nachzahlung zum Zins verrechnet. Was bedeutet das für mich als Käufer?
Ich möchte meinen Zweitwohnsitz, ein Einfamilienhaus, verkaufen. Welche Nebenkosten fallen beim Verkauf der Liegenschaft an?
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Georg Röhsner, Wohnrechtsexpertin und Partner der Kanzeli Eversheds