Kann man die Abrechnung der Heizkosten ändern?
Von Ulla Grünbacher
In unserem Haus mit sechs Wohnungen werden die Heizkosten einfach durch sechs dividiert. Wie kann man das ändern?
Bei Häusern mit zumindest vier Nutzungsobjekten, die über eine zentrale Heizung oder Warmwasserversorgungsanlage verfügen und mit Vorrichtungen zur Ermittlung der Verbrauchsanteile ausgestattet sind, kommt das Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG) zur Anwendung. Ziel dieses Gesetzes ist die zumindest teilweise verbrauchsabhängige Verrechnung der Energiekosten. Wenn das Haus und die Anlage bereits über die erforderliche Ausstattung (Messvorrichtungen) verfügen, können Sie einen Antrag beim Außerstreitrichter stellen, dass nach den Bestimmungen des HeizKG abgerechnet wird. Wenn die notwendigen Messvorrichtungen noch nicht vorhanden sind, kann die nachträgliche Ausstattung verlangt werden.
Ich bin Eigentümer einer Wohnung in einer Anlage aus den 1970er-Jahren. Einige möchten gerne einen Lift errichten lassen. Müssen so einem Projekt alle zustimmen oder reicht die Mehrheit?
Ich bin seit August 2012 Eigentümerin einer Genossenschaftswohnung. Im Herbst 2012 habe ich gemerkt, dass die Heizung nicht funktioniert und die Verwaltung kontaktiert. Die haben einen Techniker geschickt, der festgestellt hat, dass die falschen Ventile eingebaut wurden. Danach ist nichts passiert. Ich habe der Verwaltung geschrieben, dass ich keine Heizkosten zahle, bis das behoben ist. Erst heuer im März wurden die Ventile getauscht, seitdem zahle ich wieder Heizkosten. Jetzt habe ich eine Nachforderung über die letzten drei Jahre bekommen. Muss ich das zahlen? Wie soll ich reagieren?
In meiner Eigentumswohnung gibt es noch alte Kastenfenster, die saniert werden müssten. In einer Mietwohnung ist – soviel ich weiß – der Vermieter für die Außenfenster und der Mieter für die Innenflügel zuständig. Gilt das auch analog für die Gemeinschaft und den einzelnen Eigentümer?
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19.10.2015, 10.00 bis 11.00 Uhr
Sigrid Räth, Wohnrechtsexpertin der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer