Hilfe bei Unwetterschäden
Von Ulla Grünbacher
Stürme, wie sie vor allem im Oktober und November häufig vorkommen, können im Ernstfall Hausdächer abdecken und Bäume entwurzeln. Extreme Wetterereignisse wie Überschwemmungen und in der Folge auch Schäden an Haus und Garten nehmen generell zu. Einfamilienhausbesitzer, die über eine Haushaltsversicherung und eine Eigenheimversicherung verfügen– diese werden oft im Paket angeboten – erhalten zumindest einen Teil jedes Schadensereignisses ersetzt. Risiken wie Sturm und Feuer sind in der Basisdeckung enthalten. „Mit dem Sturm sind auch Hagel, Schneedruck, Steinschlag, Felssturz und Erdrutsch gedeckt“, sagt Kurt Benesch vom Kundenservice der Allianz Versicherung. Allerdings gelten erst Stürme ab einer Windgeschwindigkeit von 60 km/h als Schadensereignis. Die Feuerversicherung umfasst neben Bränden auch Schäden durch direkten Blitzschlag, Explosion und Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löschwasser. Gedeckt sind diese bis zum vereinbarten Wert des Gebäudes und der Einrichtung.
Außergewöhnliche Naturereignisse
In vielen Verträgen ist auch eine Grunddeckung gegen außergewöhnliche Naturereignisse wie Vermurung, Hochwasser, Lawine, Schneedruck und Erdbeben enthalten. „Bei jedem Schadensfall leistet die Versicherung je 5000 Euro im Rahmen der Eigenheim- und der Haushaltsversicherung“, erklärt Benesch. Drückt die Schneelast das Dach ein und wird in der Folge auch das Inventar beschädigt, dann wird die Versicherung bis zu 10.000 Euro haften. Bei großen Verwüstungen wird dieser Betrag jedoch nicht ausreichen, um die Reparaturen durchzuführen.Wer eine erweiterte Haftung will um für solche Fälle gerüstet zu sein, muss auch tiefer in die Tasche greifen. „Bei einem durchschnittlichen Eigenheim mit einem Gebäudewert von 260.000 Euro und einem Gebäudeinhalt von 80.000 Euro steht somit bei Hochwasser und Überschwemmung ein Versicherungsschutz von 170.000 Euro zur Verfügung“, rechnet Erich Leiß, Vorstandsdirektor der Wiener Städtischen Versicherung, vor. „Bis zu 50 Prozent des Gebäudewertes beträgt bei der Allianz die Deckungssumme – allerdings nur dann, wenn sich die Immobilie nicht in einer Gefahrenzone befindet“, sagt Benesch.
Rote Zone
Befindet sich das Haus, das versichert werden soll, in einer sogenannten roten Zone, dann könnte das ein Problem werden. Es handelt sich dabei um Lagen an Flüssen, die immer wieder über die Ufer treten und für Hochwasser sorgen, oder Orte, wo immer wieder Lawinen abgehen. Diese sind im Gefahrenzonenplan des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft verzeichnet. Unter www.hora.gv.at kann man online abfragen, ob die eigene Wohnadresse als gefährdet eingestuft wird. In roten Zonen darf heute nicht mehr gebaut werden, doch es gibt immer noch rund 70.000 Liegenschaften in Österreich, die in diesen Bereich fallen. Erweiterte Deckungen für diese Immobilien können von den Assekuranzen abgelehnt werden, wenn ihnen das Risiko zu groß ist. In diesem Fall ist nur der Abschluss der Basisvariante möglich. Ist ein Schaden eingetreten, dann sollten Versicherungsnehmer rasch reagieren und ihren Berater verständigen (siehe Info rechts).
Mitschuld
Trägt man selbst Mitschuld – etwa am defekten Dach – weil der Baum, der darauf gefallen ist, bereits morsch war, dann wird sich die Versicherung weigern, den Schaden zu begleichen. Ist der morsche Baum des Nachbarn während eines Sturms auf das Haus gestürzt, dann wird diese ihn begleichen, aber möglicherweise Schadenersatz dem Baumbesitzer gegenüber geltend machen. Die Folgen von Unwettern verursachen jeden Jahr in Österreich Schäden in Millionenhöhe. 870 Millionen Euro wurden laut Umweltbundesamt allein beim Hochwasser im Jahr 2013 vernichtet. Grund genug für alle Immobilienbesitzer, um für die Zukunft vorzusorgen und sich beizeiten abzusichern.
Extreme Stürme, Überschwemmungen und heftige Schneefälle werden häufig im Rahmen der Wettervorhersagen angekündigt. Viele Versicherungen schicken ihren Kunden auch punktgenau für die Wohnadresse Unwetter-Warnungen, um ihnen die Möglichkeit zu geben, entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Auch die österreichische Unwetterzentrale bietet Warnungen per SMS an. Bei einem Unwetter sollten alle Fenster und Türen geschlossen werden, sonst zahlt die Versicherung die dadurch entstandenen Schäden nicht. „Bei Hochwasser sollte das Erdgeschoß im eigenen Interesse frei gemacht werden“, rät Kurt Benesch von der Allianz. Versicherungsnehmer sind verpflichtet, den entstandenen Schaden möglichst klein zu halten. Wurde das Dach beschädigt, sollte es etwa mit einer Plane abgedeckt werden, um Folgeschäden zu vermeiden. Mit den notwendigen Reparaturen sollte man nicht warten, bis die Versicherung einen Gutachter schickt, sondern diese fotografieren und schnellstmöglich beheben lassen. „Sind alte Rechnungen der betroffenen Gegenstände vorhanden, beschleunigt das die Abwicklung“, sagt Erich Leiß, Wiener Städtische Versicherung.
Bevor es so weit kommt, sollten Hausbesitzer Änderungen am Gebäude wie Aufstockungen oder den Bau eines Gartenhauses in den Versicherungsvertrag aufnehmen. Damit schließt man die Gefahr einer Unterversicherung aus. Verabsäumt man das, würde der Schaden nur bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gedeckt werden.