Wirtschaft/Immo

Erben und Schenken wird teurer

Die aktuell beschlossene Steuerreform 2016 bringt Verteuerungen für Immobilienbesitzer, Erben und Begünstigte einer Schenkung. Die Grunderwerbssteuer wird bei Übertragungen in der Familie deutlich erhöht, konkret wird die Bemessungsgrundlage vom dreifachen Einheitswert auf den Verkehrswert umgestellt.

Grunderwerbsteuer gestaffelt

Gleichzeitig wird statt des derzeit geltenden Steuersatzes von zwei Prozent des dreifachen Einheitswerts künftig eine gestaffelte Besteuerung zur Anwendung kommen: Immobilien bis zu einem Verkehrswert von 250.000 Euro sollen mit 0,5 Prozent besteuert werden. Bei einem Wert zwischen 250.000 und 400.000 Euro sind es zwei Prozent und ab 400.000 Euro 3,5 Prozent. „Das ist eine beträchtliche Erhöhung“, sagt der Wiener Rechtsanwalt Herbert Rainer. Denn die Einheitswerte betragen durchschnittlich ein Zehntel der heutigen Verkehrswerte. „Bei einem Haus im Wert von einer Million Euro wird der Steuersatz progressiv angewendet“, sagt Rainer. Für die ersten 250.000 fallen 0,5 Prozent an, für die nächsten 150.000 zwei und für die restlichen 600.000 Euro 3,5 Prozent.

Vorzieheffekte

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Die Neuregelung soll mit 1. Jänner 2016 in Kraft treten. Viele Immobilienbesitzer, die ihr Haus oder ihre Wohnung ohnehin in den nächsten Jahren den Kindern übergeben wollten, werden den Übergabetermin vorziehen, um noch in den Genuss der günstigeren Besteuerung zu kommen. Noch unklar ist, wie der Verkehrswert der Liegenschaften ermittelt werden soll. Muss für jede Übertragung ein Sachverständige-Gutachten in Auftrag gegeben werden, dann ist das mit zusätzlichen Kosten verbunden. „Möglich wäre aber auch andere geeignete Unterlagen“, sagt Rainer. Das können Vergleichswerte sein, wie der Immobilienpreisspiegel, den die Bundesinnung der Immobilientreuhänder jährlich herausgibt.

Steuer auf Veräußerungsgewinne

Die Immobilienertragsteuer, die mit 1. April 2012 eingeführt wurde, wird auf Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien eingehoben. Besteuert wird die Differenz aus den Anschaffungskosten und dem Verkaufserlös. Von der Steuer befreit sind Hauptwohnsitze des Steuerpflichtigen, die er mindestens zwei Jahre ständig, oder in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre durchgehend genutzt hat.
Der bisherige Steuersatz von 25 Prozent wird nun auf 30 Prozent angehoben. Das wird sich auf die Immobilienpreise auswirken, erklärt Anton Holzapfel, Geschäftsführer des Österreichischen Verbandes der Immobilienwirtschaft (ÖVI). „Eventuell will der Verkäufer die höhere Steuer im Kaufpreis abgebildet haben.“ Der Veräußerungsgewinn durfte bisher nach dem zehnten Jahr um zwei Prozent jährlich reduziert werden. Dieser Inflationsabschlag wird ebenfalls abgeschafft.