Darf ich einen Zaun errichten?
Von Ursula Horvath
Wir haben ein altes Haus in Wien gekauft und würden gerne einen Sichtschutz machen. Sind wir dabei eingeschränkt, wenn das Haus in einer Schutzzone steht? Wir haben Sorge, dass ein Nachbar uns Steine in den Weg legt. Er beschwert sich über alles und ist auch sonst sehr schwierig.
Ich gehe davon aus, dass mit der von Ihnen genannten Schutzzone jene in § 7 der Bauordnung für Wien definierte gemeint ist. Demnach sind in den Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen Gebiete auszuweisen, die wegen ihres charakteristischen Stadtbildes in ihrem äußeren Erscheinungsbild erhaltungswürdig sind. Ich empfehle, mit den zuständigen Behörden abzuklären, inwiefern der von Ihnen angestrebte Sichtschutz mit den Festsetzungen der Schutzzone vereinbar ist bzw. die Maßnahmen dahingehend abzustimmen. Sofern Sie sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bewegen und auch mit der Zustimmung der Behörden handeln, sollte Ihr Nachbar keine Möglichkeit haben, Ihnen Steine in den Weg zu legen.
Ich bin Mieterin eines Genossenschaftsreihenhauses im Burgenland. Der Nachbar baut einen Pool und direkt an der Grundstücksgrenze einen Betonklotz für die Pool-Technik. Ich wurde nicht gefragt, ob ich mit diesem Gartenhaus einverstanden bin. Ist das rechtens? Was kann ich tun?
Ich bin Mieterin einer Eigentumswohnung. Wir haben im Haus Probleme mit einer Familie, aber die Verwaltung unternimmt nichts. Die Kinder brechen die Postfächer auf und nehmen die Post weg. Es gibt immer wieder nächtliche Ruhestörung und jetzt haben sie auch noch das Schloss an der Hauseingangstür manipuliert, weil sie zu wenig Schlüssel haben. Was kann ich tun?
Ich bin Eigentümer eines Reihenhauses. Darf ich auf der (gemeinsamen) Trennmauer ein Rank-Gitter montieren?
Nach Ihrer Schilderung steht die Trennmauer im gemeinsamen Miteigentum von Ihnen und Ihrem Nachbarn bzw. im alleinigen Eigentum des Nachbarn. Das Emporranken einer Kletterpflanze (Veitschi u. ä.) an einer im Eigentum des Nachbarn stehenden Grenzmauer wurde vom Obersten Gerichtshof als unmittelbare Zuleitung beurteilt, die ohne besonderen Rechtstitel unzulässig ist. Ebenso ist die Montage eines Rank-Gitters auf der gemeinsamen Trennmauer ohne Zustimmung des Nachbarn unzulässig. Dieser könnte mit Besitzstörungsklage gegen Sie vorgehen.
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