Wirtschaft/Immo

Best of KURIER-Wohntelefon 2016

Unser Haus steht auf einem 1000 Quadratmeter großen Grundstück. Seit einiger Zeit finden wir auf dem Gelände immer wieder Hundekot vor. Als Verursacher vermuten wir das Tier unseres Nachbarn. Wie sollen wir dagegen vorgehen?
Niemand muss dulden, dass ein fremder Hund seine Liegenschaft dauernd betritt und verunreinigt. Ein Hundehalter, der zulässt, dass sein Vierbeiner fremde Liegenschaften verunreinigt, greift damit in fremdes Eigentum ein. Der Grundeigentümer kann sich mit einer Unterlassungsklage gegen den Halter wehren, wenn die Benützung des Grundstückes wesentlich beeinträchtigt wird und die Störung nicht ortsüblich ist. Dabei sind die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Wenn dem berechtigten Eigentümer ein Schaden entsteht, kann dieser ebenfalls auf gerichtlichem Weg eingefordert werden. Die Beweispflicht trifft den Kläger.

Ich bin Mieter einer Mezzanin-Wohnung, das Gassenlokal im Erdgeschoß unter mir steht schon lange leer. Nun soll darin ein Bordell entstehen. Muss ich das dulden? Wie kann ich dagegen vorgehen?
Als Mieter können Sie dagegen nichts unternehmen. Es kann allerdings zu Mietzinsminderungsansprüchen kommen, wenn durch das Bordell Ihre Mietrechte beeinträchtigt werden und ein ungestörter Gebrauch der Wohnung nicht mehr möglich ist.

Alle Inhalte anzeigen
Ich bin seit 36 Jahren Mieter in einem rund 100 Jahre alten Wohnhaus mit drei Objekten. Die mit angemietete Badewanne ist ca. 40 Jahre alt. Sie ist zwar nicht undicht, ist aber stark abgenutzt und rostet an mehreren Stellen. Wer zahlt die Reparatur bzw. die Erneuerung?
Ihr Mietverhältnis unterliegt offenbar dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes. Solange es sich bei der Badewanne nur um optische Mängel handelt, die den Gebrauch nicht beeinträchtigen, trifft den Vermieter keine Sanierungspflicht. Anders wäre dies, wenn die Wanne überhaupt nicht mehr brauchbar wäre und darüber hinaus durch austretendes Wasser die Haussubstanz gefährden könnte. Vielleicht können Sie sich ja aber auch mit dem Vermieter auf eine Kostenteilung ohne Streit einigen.

Ich möchte mein Einfamilienhaus verkaufen. Brauche ich dafür einen Energieausweis?
Nach dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz hat beim Verkauf eines Gebäudes der Verkäufer dem Käufer einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und ihm den Energieausweis oder eine Kopie davon binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss auszuhändigen. Eine Ausnahme von dieser Vorlage- und Aushändigungspflicht gibt es für freistehende Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern.

Ich bin Pächterin eines Schrebergartens mit ganzjähriger Nutzung. Meine Nachbarn haben bauliche Veränderungen an ihrem Haus, das direkt an der Grundstücksgrenze steht, vorgenommen. Durch neue Fenster wird nun meine Privatsphäre gestört. Was kann ich tun?
Das Gespräch sollte mit den Nachbarn gesucht werden, inwieweit durch bauliche Veränderungen oder Bepflanzung der Grundstücksgrenze die Privatsphäre wiederhergestellt werden kann. Die Statuten des Kleingartenvereins sollten geprüft werden, ob es zivilrechtliche Vereinbarungen zu derartigen Veränderungen gibt. Darüber hinaus ist bei der jeweiligen Baubehörde nachzufragen, ob die Umbauten genehmigt oder angezeigt wurden bzw. ob diese überhaupt bewilligungsfähig sind. Da Kleingartenanlagen in der Regel nur aus einer Liegenschaft mit einzelnen Parzellen bestehen, sind hier – was die seitlichen Abstände zu anderen Gebäuden betrifft – andere Maßstäbe heranzuziehen.

Alle Inhalte anzeigen
Dürfen Eigentumswohnungen in Wien von Ausländern bzw. Nicht-EU-Bürgern gekauft werden?
Damit Personen, die über keine EWR- oder schweizerische Staatsbürgerschaft verfügen, in Wien Eigentum, eine persönliche Dienstbarkeit (z.B. Wohnungsgebrauchsrecht) oder ein Baurecht erwerben können, benötigen sie eine Genehmigung nach dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz (WrAuslGEG). Der Antrag dafür muss bei der Magistratsabteilung 35 eingebracht werden. Die antragstellende Person muss darin begründen, ob am Verwendungszweck des erworbenen Objektes ein volkswirtschaftliches, soziales oder kulturelles Interesse besteht. Ein volkswirtschaftliches Interesse bestünde z.B. bei einer Betriebsansiedelung, soziales Interesse bei Vorliegen eines persönlichen Wohnbedürfnisses dieser Person. Selbstverständlich sind auch noch gewisse Ausnahmen zu beachten. Für die übrigen Bundesländer gelten deren jeweils eigene Ausländergrunderwerbsgesetze.

Ich lebe seit vielen Jahren mit meiner Tochter in einer Gemeindewohnung. Ab wann darf ich die Wohnung auf mein Kind überschreiben?
Es ist möglich, ein Mietrecht abzutreten. Voraussetzung ist, dass die Tochter mindestens die letzten zwei Jahre im gemeinsamen Haushalt gewohnt hat. Ist das Kind noch minderjährig ist, darf die Miete erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres angehoben werden; Ist es volljährig, kann mit der Abtretung des Mietrechtes eine Anhebung der Miete erfolgen. Der bisherige Hauptmieter als und der Nachfolger sind verpflichtet, die Übergabe dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.