Wirtschaft

Immobilien: Harte Kritik an neuen Gebühren

Die Erhöhung der Grundbuchgebühr erhitzt die Gemüter (der KURIER hat berichtet). Zur neuen Gebühr, die ab Jänner gelten soll, kommen hohe Kosten für Gutachter, die den Wert der vererbten oder geschenkten Liegenschaft errechnen.

Grundsätzlich sieht der Gesetzesentwurf vor, dass beim Erben und Schenken von Wohnungen, Häusern und Grundstücken die Eintragungsgebühr von Eigentumsrechten an einer Liegenschaft 1,1 Prozent des Verkehrswerts beträgt – statt bisher 1,1 Prozent des dreifachen Einheitswerts. Um den Wert einer Liegenschaft zu ermitteln, sollen künftig Belege und Urkunden vorgelegt oder ein Gutachter beauftragt werden.

"Unter tausend Euro wird es kein Gutachten geben", beziffert Thomas Malloth, Sachverständiger und Fachverbandsobmann der Immobilientreuhänder. "Es wird sich schon ein Weg finden, um die Familien nicht immens zu belasten", sagt Alfons Metzger, gerichtlich zertifizierter Sachverständiger. "Vielleicht werden die Banken Bewertungen anbieten."

Von der erhöhten Grundbuchgebühr ausgenommen sind Schenkungen und Erbschaften in der Familie zur Sicherung des dringenden Wohnbedürfnis des Erben bzw. Beschenkten, aber auch bäuerliche Übergaben: Für sie beträgt die Gebühr weiterhin ein Prozent des dreifachen Einheitswertes. Letzteres ärgert SP-Staatssekretär Andreas Schieder, der prinzipiell für die neue Grundbuchgebühr ist. "Was mir auf die Nerven geht ist, wenn es immer über eine Hintertür Privilegien für die Landwirtschaft gibt".

Mehrere Bundesländer haben die Ablehnung der Reform bereits kundgetan, Anwälte und Notare laufen Sturm. "Den Mehrkosten steht keine Leistung gegenüber", kritisiert Rupert Wolff, Präsident des Rechtsanwaltskammertages.

Steuererhöhung

Zudem ist eine weitere Kostenbelastung der Bevölkerung in Sicht. Der Verfassungsgerichtshof prüft die Bemessung der Grunderwerbssteuer, die beim Erben und Schenken schlagend wird. Derzeit ist die Grunderwerbssteuer an den dreifachen Einheitswert geknüpft. "Es ist zu erwarten, dass der Verfassungsgerichtshof die Grunderwerbssteuer ebenso aufheben wird wie die Bemessung der Eintragungsgebühr", befürchtet Wolff.

Die Grunderwerbssteuer beträgt derzeit 3,5 Prozent vom dreifachen Einheitswert. Bei einer Bemessung am Verkehrswert würden es 3,5 Prozent vom Verkehrswert sein. Für Ehegatten, eingetragene Partner, Eltern, Kinder, Enkel-, Stief-, Wahl- und Schwiegerkinder des Übergebers sind es zwei Prozent.

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